Anforderungen an einen Gaskasten

  • Hi zusammen,


    ich trage mich mit dem Gedanken meinen Gaskasten umzubauen und bin auf der Suche nach den gesetzlichen Anforderungen an einen Gaskasten. Ich kenne die G607 und da steht zum Gaskasten einiges drin, aber ich bin mir eben nicht sicher, ob das alles ist.


    Und gleich eine Frage zu den typ. Gaskästen in Fahrzeugen. Diese sind doch meistens ein "Schrank" mit entspechender Tür. Wie werden diese Schränke und auch die Tür gasdicht abgedichtet zum Innenraum?


    Nur um es gleich vorweg zu nehmen: ich will den Kasten planen. Gebaut wird er vom Fachmann oder zumindest in enger Abstimmung mit dem Fachmann. Da ich aber eben diesen Fachmann noch suchen muss, will ich zuerst verstehen, wie die Sachlage ist, damit ich auch die Argumente des Fachmanns überprüfen kann und nicht nur blind vertrauen muss.

  • Die gesetzlichen Anforderungen an den Gaskasten in Wohnmobilen sind in Deutschland und Europa durch verschiedene Normen und Vorschriften geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind:


    1. Europäische Norm EN 1949


    Diese Norm regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Wichtige Punkte für den Gaskasten:

    Muss gasdicht zum Innenraum des Wohnmobils sein.

    Muss eine Entlüftung nach außen haben (Mindestdurchmesser: 100 cm²).

    Gasflaschen müssen sicher befestigt sein, sodass sie sich während der Fahrt nicht lösen.

    Es dürfen keine elektrischen Komponenten im Gaskasten verbaut sein, die Funken erzeugen könnten.


    2. Deutsche Vorschriften: G 607 (DVGW-Arbeitsblatt)


    Die G 607 ist eine deutsche Vorschrift, die alle zwei Jahre durch eine Gasprüfung überprüft wird. Anforderungen:

    Gaskasten muss fest im Fahrzeug verbaut sein.

    Zugang zum Gaskasten muss von außen möglich sein.

    Die Belüftung muss unten im Gaskasten erfolgen, da Propangas schwerer als Luft ist.

    Verbindungsschläuche dürfen max. 40 cm lang sein und müssen regelmäßig auf Risse geprüft werden.


    3. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Gasanlagen dürfen den Betrieb des Fahrzeugs nicht gefährden.

    Gaskästen müssen sicher verschließbar sein.

    Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden (G 607-Prüfung).


    Zusätzliche Anforderungen

    Es dürfen maximal zwei Gasflaschen im Gaskasten transportiert werden.

    Nur zugelassene Druckregler (30 oder 50 mbar) dürfen verwendet werden.

    Flexible Schläuche müssen spätestens alle 10 Jahre ausgetauscht werden.


    Das geben die einschlägigen Quellen her.


    Gruß


    Ingo

  • Gaskästen müssen sicher verschließbar sein.

    Danke für deine Ausführungen.


    Ich liebe solche Vorschriften. Wer definiert "sicher" ????

    Ich habe mein halbes Berufsleben mit Normierung verbracht, war Mitglied in diversen DIN und ISO Gremien und habe Jahrzehnte gegen solche Formulierungen gekämpft.



    Zugang zum Gaskasten muss von außen möglich sein.

    In der mir vorliegenden Version des DVGW-Arbeitsblattes G607 steht in Kap. 2.1.4 aber auch "....Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeugs entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden ..."



    Aber wenn wirklich nur die G607 und EN1949 bei einem Gaskasten zu berücksichtigen sind, dann habe ich ja bereits alles gefunden. Die Anforderungen an die restliche Gasanlage sind zwar wichtig, aber interessieren mich aktuell nicht.

  • Danke für deine Ausführungen.


    Ich liebe solche Vorschriften. Wer definiert "sicher" ????

    Ich habe mein halbes Berufsleben mit Normierung verbracht, war Mitglied in diversen DIN und ISO Gremien und habe Jahrzehnte gegen solche Formulierungen gekämpft.

    Tja, was soll ich jetzt dazu sagen - was meinst Du, wenn dann noch IMO, Flaggenstaaten, Bundesbehörden, Landesbehörden, Klassifizierungsgesellschaften, Coast Guards usw. usw. dazu kommen - dagegen ist das noch „harmlos“.


    Final greift nachher eh der „Gasprüfer“ und ich kann nur empfehlen, mit dem auserwählten vor Fertigstellung zu sprechen.


    Gruß

    Ingo

  • Final greift nachher eh der „Gasprüfer“ und ich kann nur empfehlen, mit dem auserwählten vor Fertigstellung zu sprechen.

    hab ich ja im Eingangspost schon so geschrieben :)

    Die Abdichtung der Tür erfolgt über selbstklebende Dichtungsgummis.

    das reicht? Ok, hört sich einfach an.

  • Schau Dir doch mal bei den Kastenwagen um.


    Unser Gaskasten hat auch nur eine Tür mit aufgeklebtenr Gummidichtung.

    Nach unten zwei Löcher, 100 mm Durchmesser.

    Ich denk alles kein Problem.

  • Ähmmm ... Da wir nur die "Campinggaz-Butanflasche im Wasserkasten" haben, habe ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht. Auch wenn wir vor dem Kauf unseres Kastens natürlich andere Fahrzeuge angeschaut haben, die "richtige" Gasflaschen dabei haben (so wie fast alle hier)
    Nur mal so aus Neugier - vertraut man bei der Befestigung von Gasflaschen nur einer Halterung mit einem Spanngurt, die mit zwei Schrauben in Pappelsperrholz befestigt ist? Oder ist die Wand an der Stelle noch mal irgendwie verstärkt?

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