Moin!
Ich wage nun den Schritt und habe in weiter Entfernung eine Tageszulassung Kastenwagen DucBoxJumpMov L3H2 gekauft. Privat versichert und 3 angefragte Versicherungen meinten alle - das geht NUR als LKW. (hat Nachteile-hat Vorteile)
Denn "N1" und Fz. z. Gü.bef b 3,5 t - steht im nun vorliegenden KFZ-Schein. Also habe ich notgedrungen akzeptiert.
Aber ich wollte die für mein Projekt ("Stealth + multiusable KaWa"- 90% modular) die Zwischenwand auf alle Fälle zumindest mit einer Tür-Konstruktion versehen.
Offenbar ist das weniger ein Polizei-Thema, sondern eher Tüv relevant. Stimmt das?
Und deshalb bekommt der KaWa auch nur 2 Jahre statt 3 Jahre Tüv ab EZ.
Rechtlicher Hintergrund wird ja Schutz der Personen sein.
Das bin ich aber selbst und als recht erfahrener und auch öfter schon mit Ladungssicherung zu tun habender (u.a. zig Anhänger) wird da sicher keine Ausnahme gemacht... dazu bitte ich um eure Einschätzung - ob die Polizei damit zufrieden ist, wenn alles hinten "gut" gesichert ist. Oder einen im Extremfall sogar Weiterfahrt verweigert, obwohl alles verzurrt ist.
Und wird diese "Problematik" in Europa halbwegs ähnlich gehandhabt?
Danke!