Eu-Beschluss: FS Klasse B bis ZGG 4,25 t erweitert

  • Endlich Klarheit.


    Bei Womos, Kranken- und Sonderfahrzeugen ist kein Alternativer Antrieb zwingend.

    Die Neuregelung tritt schon in bis zu 5 Jahren in Kraft! ;)

    Mal gucken, ob die erforderlichen Schulungen und Prüfungen dann wirklich weniger kosten, als der aktuelle B96 mit dem selben Effekt.

    Natürlich keine Änderung bei Maut, Tempolimit, Tüv.Intervall


    EU-Führerscheinreform für Reisemobile
    Neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren.
    www.civd.de

  • Nun, das war ja schon immer so und dürfte dann auch weiterhin in keinem Zusamenhang stehen. Zumindest beim Überholverbot wäre es aber argumentativ einfach, wenn man Omnibusse als Referenz anführt, Die Vmax sind zumindest annähernd logisch nachvollziehbar.,…

  • Schade ist, dass ansonsten wohl die "LKW-Regeln" greifen, Thema Geschwindigkeitsbegrenzung + Maut.

    solange das so ist , bleiben wir bei max.3,5 t ( obwohl die neue Regelung eh für uns uninteressant ist , da alte Klasse 3 vorhanden )


    Ob dadurch noch mehr WM auf den SP und CP auftauchen :/ - sind eh jetzt schon in der " warmen " Jahreszeit z.T total überfüllt .


    LG

  • Ob es dadurch weniger werden, ist wohl schwierig zu sagen. Ich denke, wer die 4,25 t nicht fahren darf, "begnügt" sich halt dann mit 3,5 t, anstelle zu verzichten, oder? Gibt ja auch jede Menge Wohnmobile mit 3,5 t, die nicht unbedingt klein sein.


    Mir würden die 4,25 t gut gefallen, wenn die Regeln der 3,5er-Fahrzeuge gelten würden, also keine bzw. PKW-Maut und auch mehr als 100 Km/h.

  • Ob es dadurch weniger werden, ist wohl schwierig zu sagen. Ich denke, wer die 4,25 t nicht fahren darf, "begnügt" sich halt dann mit 3,5 t, anstelle zu verzichten, oder? ....

    Dann "bräuchte" man ja keine Änderung.


    Ich könnte hier drauf gut verzichten, da bin ich ganz ehrlich egoistisch. Mir reicht es schon wer heute so alles unterwegs ist ....


    "Die überarbeitete Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen zugänglich zu machen."

  • Hallo ,


    wobei gerade Familien mit Kindern wohl sehr selten über so viel Geld verfügen sich ein neues 4,25 t WM zu kaufen .

    Ok für die WM Verleiher tut sich da eine neue Mietergruppe auf - gerade mit zwei oder mehr Kinder benötigt man ein größeres WM das dann auch schwerer ist als 3,5 t


    LG.

  • Wer glaubt das dieses Regelung dem Fokus auf Wohnmobilisten hat, der hat hat vermutlich noch nicht über die A****n Sklaven und andere Lieferdienste nachgedacht....

  • Hallo ,


    htkw die Regelung bis 4,25 t gilt ausschließlich für Wohnmobile und nicht für Transporter .


    Für gewerbliche Fahrzeuge ist das auch gar nicht nötig da schon bald ab 18 J der C/ CE erworben werden kann , somit ist dafür eine Anhebung der 3,5 t Fahrzeuge auf 4,25 t mit dem Führerschein der Klasse B nicht notwendig .


    LG

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