Digitaler Fahrtenschreiber ?

  • Hhttps://www.concorde-reisemobilfreunde.de/forum/showthread.php?t=7158#m0

    Habe dies in einem anderen Forum gelesen. Wenn das stimmt, spinnen die jetzt total.

  • Hier der Link:


    Concorde Reisemobilfreunde: Forum



    Was mir dazu einfällt ... Alle Jahre wieder kommt so ein Schupo, der die Fortbildungen nicht mitgemacht hat und zieht so eine Klamotte aus der Ecke. Es gibt eine klar Handlungsanweisung der "Arbeitsgruppe der Länder" diese Geschichte eben nicht anzuwenden, da es sich um eine vermeintliche Grauzone handelt. Auf EU Ebene ist das bereits geregelt und in D schlürt man immer noch mit dieser Zwitterzuordnung von Fahrzeugklasse Wohnmobil zu LKW herum.


    Wohnmobile sind gem. Zuordnung zu M1 bereits klar als Personentransportfahrzeuge klassifiziert und eben nicht für den Gütertransport gedacht. Trotzdem gibt es immer noch die Unschärfe bei Wohnmobilen > 7,5t. Einzelne mögen sich noch erinnern, dass ich mal mit einem dieser Polizisten, der so etwas bei einer Verkehrskontrolle geäussert hat (Beitrag im Fernsehen) telefoniert habe und auch der hat postwendend zurückgerudert.


    Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass in diesem Fall ein Polizist sich so weit aus dem Fenster gelehnt hat, dass er eine Anzeige geschrieben hat, dann wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Richter enden und spätestens dort abgewickelt., Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Staatsanwalt findet, der dieses heiße Eisen vor Gericht durchdiskutieren möchte. Meine Anfrage dazu beim Bundesamt für Verkehr ist ja inzwischen auch seit über einem Jahr in der Klärung und kein Fortschritt erkennbar. Auch dort herrscht keine Klarheit bezüglich Fahrbeschränkungen, Einordnung bezg. Güter oder Beladung (PKW Garage an Bord) etc ...


    Ist irgendwie ein fruchtloses Thema.


    Wer es nachlesen möchte: Wie, Was ... Mit PKW an Board wird man zum Güterverkehr und muss künftig Fahrtenschreiber, Sonn- und Feiertagsfahrverbot etc ????



    vG

    Martin

  • Hallo Martin


    ich habe vor einiger Zeit Antwort bekommen:


    Sehr geehrter Herr Helleisz,



    vielen Dank für Ihre E-Mail.



    Bezugnehmend auf Ihre Frage vom 06. Mai 2022 verweisen wir Sie auf die Ausführungen in den Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unter Abschnitt 1.6 Wohnmobile, die Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen bzw. einsehen können:

    https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtsvorschriften/Merkblaetter/Leitfaden_Rechtsvorschriften_BLRB.pdf?__blob=publicationFile&v=7



    Wir bitten Sie die verspätete Antwort zu entschuldigen.



    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag



    Ihr Bürgerservice



    Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Referat Bürgerservice, Besucherdienst

    Invalidenstraße 44

    10115 Berlin

    Allerdings ist das wieder in einem Juristen Deutsch geschrieben !!!!

    Ich interpretiere es so, dass man über 7,5 to. einen benötigt.

  • Lese auch über 7,5 t mit pkw kein gewerblicher Güterverkehr trotzdem Fahrtenschreiber, wenn diese Ausnahme §§ nicht greift, die versuche ich zu finden.

  • Das hatten wir doch schon mehrmals.

    Schützt aber nicht vor eifrigen Kontrolleuren.

    Nötigenfalls muss dann der Rechtsweg herhalten.

  • Wir haben auch Oldtimer LKW als Sattelzugmaschine,40 T. Zuggesamtgewicht.

    Auch hier gilt ,kein Kontrollgerät,keine Maut,kein Sonntagsfahrverbot.

    Aber auch kein Gewerblicher Verkehr.


    LG Michael

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