News zum Thema Gastankflaschen - Neue Verordnung
Stand vom 21.08.2024:
Es zeichnet sich ab, dass die neue Regelung eine leicht entnehmbare Tankflasche mit LPG-Tankstutzen vorsieht. Konkret bedeutet dies:
1. die Tankflasche muss leicht entnehmbar sein (Gasflaschenhalter-Sets können mit einem Satz Sterngriffschrauben umgerüstet werden)
2. der Füllschlauch zwischen LPG-Tankstutzen und Tankflasche muss über eine Schnellkupplung mit Rückschlagventil verfügen, um im Notfall schnell und einfach entkuppelt werden zu können und das Gas zwischen Tankstutzen und Schlauch zu sperren. Zusätzlich verhindert das Rückschlagventil vorsorglich, dass bei entnommener Flasche der Gaskasten von außen betankt werden kann.
3. Der LPG-Tankstutzen (Außenbetankung) ist außerhalb des Gaskastens von außen zugänglich zu montieren.
Stand 06.11.2024
Die im ersten Halbjahr 2025 erwartete neue Verordnung für den Einbau von Alugas TRAVELMate Gastankflaschen wird die bereits bekannten technischen Erfordernisse (siehe oben, Beitrag vom 21.08.2024) beinhalten.
Nach aktuellem Informationsstand wird es keinen Bestandsschutz für bereits installierte Systeme geben und damit die Nachrüstung der Schnellkupplung an der Tankflasche erforderlich machen.