• Hallo zusammen, habe eine Frage.


    Muss der Gastank in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein?


    Habe vorher in anderen Gruppe gesehen wo der Gastank im Fahrzeugschein eingetragen war.

    Ich habe einen Gastank ab Werk der ist aber nicht Eintragung.

    Suchfunktion ergab keine TrefferIMG_1139.jpeg


    Danke Euch Gregor

  • Übrigens hängt das weniger mit dem Gastank selber zusammen, sondern eher mit der Betriebsart. Als Antriebsgas (LPG Fahrzeuge) muss der Tank eingetragen werden (Bestandteil der Kraftstoffversorgungsanlage). Als Versorgungstank für den Aufbau ist das nicht zwingend erforderlich. Diese Betrachtung teilen nicht alle Prüfer (Tüv und Konsorten).

    Ich habe das Spielchen in 2017 gehabt und brauchte den Gastank nicht eintragen lassen. Wynen erfüllt alle Voraussetzungen für eine Eintragung und übergibt auch die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen aber auch nach Rücksprache mit der Dekra war die Eintragung nicht erforderlich. Besonderheit. Bei mir ist der Gastank in der Heckgarage legal verbaut!


    vG

    Martin

  • Da scheint es wohl versch. Auslegungen/Meinungen/Erfahrungen/Ansichtsweisen zu geben. Bei mir wurde der Gastank 2022 eingebaut und der TÜV hat eine Eintragung gefordert. Die TÜV-Eintragung wurde direkt beim Einbauhändler gemacht. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der die Eintragung machen lässt, wenn sie nicht erforderlich wäre.


    Gruß Axel

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Ich werde im Werk nachfragen, TÜV hat nichts beanstandet, meiner ist jetzt genau 2 Jahre und hatte vorletzte Woche Termin, ohne Beanstandung.


    So bald ich Info habe melde mich wieder.

    Grüße Gregor

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