Bereits am 01.09.2024 ist die Novelle der o.g. Richtlinie in Kraft getreten. Die Richtlinie bildet die Grundlage für den Transport von PKW, im Zuge der Novelle wurden die Anforderungen verschärft. Im meinem Fall bedeutet das, dass ich jetzt, wenn ich PKW > 2t transportiere (in meinem Fall also fast immer), jetzt 5 anstelle 3 Radanschlagbügel und 3 anstelle 2 Radsicherungsgurten verwenden muss. Was das für Euch im Einzelfall bedeutet, erfragt bitte beim Hersteller Eures Anhängers. Der Hersteller meines Anhängers hat mir auf meine Anfrage hin eine aktualisierte Verladevorschrift zukommen lassen, die ich für den Fall einer Kontrolle auch mitführe. Da grundsätzlich der Hersteller auch für die Ladungssicherung gerade stehen muss, schreibt er i.d.R. auch vor, welche Sicherungsmittel verwendet werden dürfen. Weitere Infos gibt es u.a. auf der Homepage des TÜV SÜD.
Um einer erneuten Diskussion privat/gewerblich zu entgehen, im Folgenden ein Zitat von vorgenannter Homepage:
QuoteWas macht jetzt der Oldtimer-Besitzer bei der Fahrt zur nächsten Rallye? Er sollte sich beim Hersteller des Anhängers erkundigen, ob die neuen Werte bei seiner Kombination eingehalten werden. Da die Kombination aus Ladungssicherungsmittel und Ladefläche (Fahrbahnblech) zertifiziert sein muss, sind auch Informationen der Hersteller von Spanngurten oder Keilen erforderlich. „Kann der Klassik-Fan die Konformität mit der neuen RiLi in allen Punkten nachweisen, fährt er seinen Schatz ab dem 1. September sicher zur nächsten Veranstaltung“, bestätigt Ludwig, und fährt fort: „Die Physik gilt für alle, also auch die neue VDI-Richtlinie zur Ladungssicherung.“
Auch aus versicherungstechnischen Gründen halte ich die Einhaltung für ratsam...
Viele Grüße
Alex