Ladungssicherung beim Fahrzeugtransport - VDI-Richtlinie 2700 Blatt 8.1

  • Bereits am 01.09.2024 ist die Novelle der o.g. Richtlinie in Kraft getreten. Die Richtlinie bildet die Grundlage für den Transport von PKW, im Zuge der Novelle wurden die Anforderungen verschärft. Im meinem Fall bedeutet das, dass ich jetzt, wenn ich PKW > 2t transportiere (in meinem Fall also fast immer), jetzt 5 anstelle 3 Radanschlagbügel und 3 anstelle 2 Radsicherungsgurten verwenden muss. Was das für Euch im Einzelfall bedeutet, erfragt bitte beim Hersteller Eures Anhängers. Der Hersteller meines Anhängers hat mir auf meine Anfrage hin eine aktualisierte Verladevorschrift zukommen lassen, die ich für den Fall einer Kontrolle auch mitführe. Da grundsätzlich der Hersteller auch für die Ladungssicherung gerade stehen muss, schreibt er i.d.R. auch vor, welche Sicherungsmittel verwendet werden dürfen. Weitere Infos gibt es u.a. auf der Homepage des TÜV SÜD.

    Um einer erneuten Diskussion privat/gewerblich zu entgehen, im Folgenden ein Zitat von vorgenannter Homepage:


    Quote

    Was macht jetzt der Oldtimer-Besitzer bei der Fahrt zur nächsten Rallye? Er sollte sich beim Hersteller des Anhängers erkundigen, ob die neuen Werte bei seiner Kombination eingehalten werden. Da die Kombination aus Ladungssicherungsmittel und Ladefläche (Fahrbahnblech) zertifiziert sein muss, sind auch Informationen der Hersteller von Spanngurten oder Keilen erforderlich. „Kann der Klassik-Fan die Konformität mit der neuen RiLi in allen Punkten nachweisen, fährt er seinen Schatz ab dem 1. September sicher zur nächsten Veranstaltung“, bestätigt Ludwig, und fährt fort: „Die Physik gilt für alle, also auch die neue VDI-Richtlinie zur Ladungssicherung.“


    Auch aus versicherungstechnischen Gründen halte ich die Einhaltung für ratsam...


    Viele Grüße

    Alex

  • Zur Versicherungsthematik:

    Zunächst sollte geprüft werden, ob das Vollkasko versicherte Fahrzeug auch als Ladung versichert ist. Das ist nicht bei allen Versicherungen so.

    Dann, ob grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Das wiederum ist bei vielen so, außer Trunkenheit, Ermöglichung des Diebstahls etc. Dann ist auch ein gerissener Gurt, hier ist auf die Zulässigkeit achten, meist ein blauer Aufnäher, kein Problem (das weiß Alex_Linertreff wieder besser).

  • Für mich ergeben sich daraus einige Fragen:

    Unser zu transportierendes Fahrrzeug hat 2,1 t


    Gilt das „nur“ für den gewerblichen Transport, oder auch für uns?


    Gilt da ein Bestandsschutz? Von wegen der 5 Radstopper?


    Ist das eine oder Bestimmung? Ich meine damit, ich habe vorne die beiden Radstopper und 5 t Gurte an jedem Reifen. Müssen dennoch 5 Radstopper da sein?

  • Hallo Michael,


    1. Der Hersteller des Fahrzeugtransporters legt die Art der Ladungssicherung fest. Das beinhaltet Art und Anzahl der verwendeten Sicherungsmittel (Gurte/Radanschlagbügel) sowie deren Anbringung. Für Moetefindt FTK/FTP kann ich Dir die Frage beantworten, für alle anderen Fabrikate nicht, bitte jeweils beim Hersteller nachfragen. Bei mir gilt das kumulativ, also 3 Gurte + 5 Radanschlagbügel, ich füge mal exemplarisch die entscheidenden Teile der Verladevorschrift ein:




    pasted-from-clipboard.png



    pasted-from-clipboard.png


    .

    2. Die Richtlinie und das, was der Hersteller nach Prüfung seiner Fahrzeuge in Anwendung dieser Richtlinie vorgibt, ist die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Daran sollten wir uns alle halten, die im Fall der Fälle wirkenden Kräfte unterscheiden auch nicht zwischen privat und gewerblich. Was bei einer Kontrolle beanstandet wird, kann ich nicht vorhersagen, das hängt ohnehin von mehreren Faktoren ab. Mit Herstellervorgabe, den dort vorgesehenen Ladungssicherungsmitteln und deren entsprechender Anbringung bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite.


    Viele Grüße

    Alex

  • Die Antwort meines Anhängerherstellers stellt mich im Moment noch nicht zufrieden.


    Meine Anfrage:

    Guten Tag

    ich fahre einen 2 Monate alten Atour und transportiere damit privat meinen 2,1 t schweren BMW. Nun gibt es ja eine "neue" Richtlinie.

    Wie muss ich denn das Fahrzeug sichern damit bei mir alles in Ordnung ist? Aktuell habe ich die STEMA Radstopper vorne und an jedem Reifen einen 5 t Zurrgurt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    bevor es für mich jetzt in den Urlaub geht.

    Die erste Antwort war:

    es gibt eine neue Verordnung nach VDI 2700 Blatt 8:2024-09 zum Thema Ladungssicherung, das ist richtig.

    Die entsprechende Zertifkate sind über den Hersteller (also uns erhältlich). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zertifkate nur in Verwendung der vom TÜV freigegeben Radanschläge benutzbar sind. Die Radanschläge aus unserem Online Shop mit der Artikelnummer ZT00811 sind leider nicht in Verbindung mit dem Zertifikat gültig. Hierfür benötigen Sie Radanschläge der Firma ProLux, finden Sie aktuell in unserem OnlineShop noch nicht, da diese erst im Juli geliefert werden sollen.

    Die Kosten für die Ausstellung des Zertifkats sind 94,50€ netto zzgl. 5,04€ Versand (netto), Gesamtpreis 118,45€ inkl. MwSt.

    Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung


    Ich habe darauf geantwortet:

    Vielen Dank für die Antwort, beantwortet aber meine Frage nicht ausreichend. Bedeutet das, das ich mit dem Anhänger ohne Zertifikat privat dann kein Fahrzeug mehr transportieren darf?


    Darauf die Antwort:

    Ich kann Ihnen hierzu keine Handlungsanweisung geben. Fragen Sie 3 Experten zu diesem Thema und Sie bekommen 5 unterschiedliche Aussagen.

    Unser Wissenstand ist, dass man das Zertifikat in Verbindung mit den Radanschlägen benötigt, unabhängig ob man privat oder als Dienstleister fährt. Andere sind der Meinung, dass es nur Dienstleister betrifft. Inwieweit das dann in polizeilichen Kontrollen geahndet wird, kann ich Ihnen nicht sagen.


    Ich werde mich damit nicht zufriedengeben.

    Gibt es da einen Bestandsschutz? Ist der Hersteller nicht sogar verpflichtet das Zertifikat mit auszugeben? Bekomme ich in zwei Jahren keinen TÜV oder bei einer Polizeikontrolle ein Ticket?

    Ich möchte da einfach für mich Klarheit. Die Antwort halte ich mal für "Wischi-Waschi".

    Ich denke, da rollt etwas auf alle zu, die einen Pkw Transporter nutzen. Ich denke übrigens nicht, dass es da einen Unterschied zwischen Gewerbe und Privat geben wird, schließlich hebt ein Privattransport nicht die physikalischen Gesetze auf.


    Viele Grüße

    Michael

  • Das für einen neu gekauften Anhänger nun Geld verlangt wird für ein Zertifikat finde ich gar nicht kundenorientiert.

  • Das für einen neu gekauften Anhänger nun Geld verlangt wird für ein Zertifikat finde ich gar nicht kundenorientiert.

    …. wieso? Der Hersteller kann doch nicht davon ausgehen, dass man auf den Anhänger etwas transportiert ;) :D

  • § 22 Abs. 1 StVO sagt zum Thema:

    "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."


    Die "anerkannten Regeln der Technik" sind zunächst ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausgelegt werden muss. Dies geschieht mittels der zitierten VDI-Richtlinie - dort wurde jetzt beispielsweise präzisiert, dass "80% des Gewichts in Fahrtrichtung gesichert sein müssen". Daher mussten die Hersteller ihre Ladungssicherung nochmal überprüfen - bei mir war das Resultat, dass ich einen zusätzlichen Bügel und einen zusätzlichen Gurt verwenden muss. Die Grundsätze der Ladungssicherung werden in der von Filou (Michael) eingestellten Präsentation aufgezeigt, aber verantwortlich dafür, dass das jeweilige Transportfahrzeug mit den Sicherungsmitteln die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, ist letztendlich der Hersteller. Folglich gibt auch der Hersteller vor, wie die Ladungssicherung auf seinen Transportfahrzeugen auszusehen hat - er muss für sein Produkt schließlich gerade stehen. Im Zuge dessen gibt er meist auch präzise vor, welche Ladungssicherungsmittel verwendet werden dürfen - es sind genau die, die er für die entsprechenden Tests verwendet hat. Es sollte kein Problem sein, dass der Hersteller einfach seine Verladevorschrift, die dem jeweiligen Zertifikat zugrunde liegt, herausgibt. Eigentlich sollte das beim Kauf ganz selbstverständlich, inklusive der vorgeschriebenen Sicherungsmittel, dabei sein.


    Für den privaten Transport brauchen wir das Zertifikat nicht (so wurde es mir zumindest vom Hersteller meines Anhängers gesagt), das Zertifikat müsste zudem jährlich durch eine Prüfung erneuert werden. Im privaten Bereich reichte es, die Vorgaben des Herstellers einzuhalten - dazu wurde mir die in Beitrag 4 auszugsweise gezeigte Verladevorschrift übermittelt.


    Viele Grüße

    Alex

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