Spanien Überwinterer

  • Die 90/180-Tage Regel ist einen Vorschrift für Bürger die in den Schengen Raum reisen.

    Diese Regel besagt, dass man sich innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen bis zu 90 Tagen in den Schengen Ländern aufhalten darf.

    Für einen Aufenthalt in Spanien, der länger als 3 Monate dauert, ist eine Aufenthaltsgenehmigung (Residdencia) erforderlich. Bürger aus EU Ländern können ohne Visum bis zu 90 Tage in Spanien untersagt werden aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Registrierung als Einwohnerv (empadronamiento) und die Beantragung einer NIE (Numero de Identification de Extranjero) erforderlich.

    Lest euch bitte einmal ein.

    Nichtbeachtung:

    Wenn sie die 90-tägige visumfreie Aufenthaltsdauer überschreiten, kann ihnen die Einreise in die Schengen-Länder bis zu 3 Jahren untersagt werden.

    Wer länger als 3 Monate aus seinem Heimatland weg ist, muss sichim neuen Land melden bzw. anmelden. Ansonsten riskiert er ein Bußgeld. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fi det im Internet eine Länderübersicht mit den Fristen.

    Ich möchte hier keine Diskusion anfangen sondern es ist eine Info von mir an Euch.

    Es soll jeder selber machen was er für richtig empfindet.

    Gruß Roland

  • Stimmt - jeder, wie er mag. Insbesondere sollte man aber bei einer Anmeldung des Aufenthaltes dann auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien kennen & beachten.


    Zudem gibt es nicht nur in Deutschland 30% rechts - gerade in „Einwanderungsgebieten/Ballungsräumen ist das mit der NIE nicht trivial. Ohne Wohnsitz, Arbeitsvertrag, Bürgen … Man ist auch als Deutscher nur Ausländer ;)


    Ach ja - auch dauerhaft einen dt. Führerschein verwenden ist in Spanien nicht legal.


    Beste Grüße & viel Spaß allen Interessierten im Verwaltungs-Studium!

  • Was ich mich Frage woher will jemand wissen wann ich in Spanien angekommen bin? Ich melde mich ja nirgendwo an. Wir hatten letzten Jahr mit dem Krankenschurz vom ADAC Kontakt, weil wir eine Arztrechnung erstattet haben wollten. Da war auch die Frage wie lange sind sie schon außerhalb Deutschland. War sehr schwer nachzuweisen. Haben dann die erste Tankrechnung in Spanien als Ausgangspunkt genommen.

  • Hallo Ralf,

    ja, das wird sehr schwer nachzuweisen sein. Zudem kann es ja auch sein, dass man zwischendurch auch mal in Portugal oder Frankreich gewesen ist. Wenn man dann wieder nach Spanien fährt, beginnt die Frist wieder von Neuem. Die Behauptung, dass es so war, dürfte schon reichen, denn das Gegenteil zu beweisen wird wohl kaum möglich sein.


    Die Diskussion ist ja auch wieder so ein Sommerlich-Thema. Man muss sich vielleicht auch mal fragen, woher so eine Regelung kommt. Da bezweifle ich schon sehr stark, dass man bei der Formulierung vor allem Überwinterer und hier dann auch noch Reisemobilisten im Blick hatte. Eher dürfte es doch um illegale und nicht angemeldete Arbeitsverhältnisse gehen. Wenn jemand Menschen ohne Papiere und Arbeitsvertrag beschäftigt, gehen dem Staat die Sozialabgaben verloren. Um das einzudämmen, kann so eine Regelung flankierend helfen, weil sie dem Staat die Möglichkeit gibt, diese Schwarzarbeiter auszuweisen. Ob das so gemacht wird und die Regelung überhaupt noch angewandt wird, sei überdies mal dahingestellt.


    Also insgesamt scheint mir das für die Überwinterer in unserer Community reichlich irrelevant zu sein.


    VG, Thomas

  • Für die 183 Tage maximaler Aufenthalt in Spanien, möchte ich anmerken, die Frist beginnt nicht von neuem, weil ich 10 Tage in Deutschland oder Portugal war. Die 183 Tage beziehen sich auf ein Kalenderjahr, egal wie oft unterbrochen wird.

    Die Beweislast liegt nicht beim spanischen Finanzamt, sondern beim Steuerpflichtigen.

    In einen Fall innerhalb des engsten Freundeskreises, hat das spanische Finanzamt anhand der Zahlungsbelege des Campingplatzes ein Verfahren eingeleitet. Am Ende ging es um 9 Tage, unsere Freunde wurden zahlungspflichtig und mussten zahlen.

    Siehe auch : https://www.fgs.de/news-and-in…idungen-schaffen-klarheit


    Wir achten peinlichst genau darauf, die Tage einzuhalten auf dem Campingplatz in Spanien gibt’s viele Menschen mit viel Freizeit und viel Neid.

    So eine Anzeige beim spanischen Finanzamt ist schnell gemacht.

    Wir heben daher alle Flugtickets auf, wenn wir das Mobil dort stehen lassen und 2 Wochen nach Marokko oder Deutschland fliegen.

    Diese Tage werden von den 183 Tagen subtrahiert.

  • Wäre nett, wenn jemand schon einmal Probleme wegen der Aufenthaltsdauer bekommen hat, dies kurz erklärt.

    Würde jede Wette eingehen, dass niemand der über 5.000 User hier im Forum Aufenthaltsdauerprobleme hatte.

    Ich wohne seit 17 Jahren vom 15.11. bis 28.2. an der Costa Blanca.

    Nicht im Wohnmobil sondern in einer Immobilie.

    Ich besitze keine NIE-Nummer!

    Bin mir ziemlich sicher, dass ich auch weiterhin keine Probleme bekommen werde.

    Sollte ich falsch liegen, berichte ich darüber. ;)

  • Toll, dass wir Deutsche immer irgendwelche Bestimmungen brauchen. Wenn was noch nicht höchstamtlich geregelt ist, wird schon irgendwo eine passende Bestimmung aufgestöbert und alle können wieder glücklich sein. Mir hat immer so etwas in Spanien oder Portugal die ganzen Monate gefehlt. Freue mich nun schon wieder auf meine nächste Überwinterung. Da kann man endlich wieder etwas ausfüllen. Das hat mir bisher wirklich sehr gefehlt.

    Gruß Hajo

  • Toll, dass wir Deutsche immer irgendwelche Bestimmungen brauchen. Wenn was noch nicht höchstamtlich geregelt ist, wird schon irgendwo eine passende Bestimmung aufgestöbert und alle können wieder glücklich sein. Mir hat immer so etwas in Spanien oder Portugal die ganzen Monate gefehlt. Freue mich nun schon wieder auf meine nächste Überwinterung. Da kann man endlich wieder etwas ausfüllen. Das hat mir bisher wirklich sehr gefehlt.

    Gruß Hajo

    Die Regelung hat mit Deutschland nichts zu tun.

    Diese Regelung erließ das Finanzministerium des Landes Spanien.

  • Toll, dass wir Deutsche immer irgendwelche Bestimmungen brauchen. Wenn was noch nicht höchstamtlich geregelt ist, wird schon irgendwo eine passende Bestimmung aufgestöbert und alle können wieder glücklich sein. Mir hat immer so etwas in Spanien oder Portugal die ganzen Monate gefehlt. Freue mich nun schon wieder auf meine nächste Überwinterung. Da kann man endlich wieder etwas ausfüllen. Das hat mir bisher wirklich sehr gefehlt.

    Gruß Hajo

    Hat nichts nur mit Deutschen zu tun. Gilt für alle EU Bürger und CH. Auch D + CH haben ihre Regeln wie andere Länder auch.

    Ich verstehe nicht, warum immer über Regeln gelästert werden muss. Sie sind zum Schutz von Ländern / Bürgern gemacht und dienen dem Zusammenleben aller Menschen. Und ja, ich finde es gut, wenn beim Nichteinhalten von Regeln / Gesetze gebüsst wird.

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