Reisehinweise Ausland - was gehört alles ins Fahrzeug


  • Die Regeln, was alles ins Auto gehört, sind von Land zu Land verschieden. Worauf Sie bei Fahrten im Ausland achten müssen – und was für Mietwagen gilt.

    Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten – was in Deutschland zur Grundausstattung gehört, ist auch im Ausland meist Pflicht. Doch oft unterscheiden sich die Details. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Schon bei der Zahl der Warnwesten beginnt die Verwirrung: In manchen Ländern reicht eine, anderswo müssen alle Mitreisenden eine griffbereit haben. Auch Umweltplaketten, Warntafeln oder Ersatzglühbirnen können erforderlich sein.

    Wichtig: Diese Regeln gelten auch für Mietwagen – Sie sind als Fahrer verpflichtet, die Vollständigkeit der Ausstattung zu überprüfen. Ein Überblick über die wichtigsten Länder:


    Österreich: Vorsicht bei überstehender Ladung

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste (für den Fahrer), Verbandkasten.

    Wer eine Ladung mitführt, die mehr als einen Meter übersteht, muss diese mit einer Warntafel (25 x 40 cm, weiß mit rotem Rand) kennzeichnen.

    Hunde müssen angeschnallt sein.


    Frankreich: Umweltzonen und Warnwesten für alle

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnwesten für alle Insassen, ggf. Warntafel (wenn die Ladung mehr als einen Meter übersteht), ggf. Umweltplakette (Crit’Air) für die Einfahrt in Umweltzonen.

    Wichtig: Die deutsche Umweltplakette gilt nicht. Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten mindestens 68 Euro.


    Schweiz: Wenig Pflicht – aber streng beim Warndreieck

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, ggf. Umweltplakette (für temporäre Umweltzonen zum Beispiel in Genf).

    Verbandkasten und Warnweste sind nicht vorgeschrieben. Das Warndreieck muss jedoch gut zugänglich verstaut sein – also bestenfalls nicht im Kofferraum.



    Italien: Regeln für Warntafeln – und Fahrräder

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste (für den Fahrer), ggf. Warntafeln (bei überstehender Ladung), ggf. spezieller Kindersitz.

    In Italien müssen Sie nicht nur jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen; wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen Sie sogar zwei anbringen. Wichtig: Die dürften daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst.

    Achtung: Für Kinder unter drei Jahren ist bei in Italien zugelassenen Fahrzeugen ein Kindersitz mit Alarmsignal vorgeschrieben – auch bei Mietwagen.



    Spanien: Zwei Warntafeln und zwei Warndreiecke

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreiecke, eine Warnweste, ggf. Warntafeln.

    Wie in Italien muss Ladung, die so breit ist wie das Fahrzeug, mit zwei Warntafeln gekennzeichnet werden. Besonderheit: Jedes in Spanien gemeldete Fahrzeug muss zwei Warndreiecke an Bord haben. Ab 2026 müssen es Warnleuchten sein. Zwei Warndreiecke müssen übrigens auch in der Türkei an Bord sein.


    Kroatien: Ersatzlampen nicht vergessen

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnwesten für alle Mitfahrer, Verbandkasten, Ersatzbirnen für die Scheinwerfer, bei denen man die Leuchtmittel selbst tauschen kann (außer bei LED- oder Xenonlicht).


    Griechenland: Feuerlöscher empfohlen

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Verbandkasten.

    Zwar gilt die Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöschers nur für einheimische Fahrzeuge, der ADAC empfiehlt ihn aber auch für ausländische Autos.

    Feuerlöscher müssen in Bulgarien, Litauen und Rumänien verpflichtend mitgeführt werden. In Griechenland, Estland und der Türkei gilt die Pflicht nur für im Land zugelassene Autos, schreibt der österreischische Verkehrsclub ÖAMTC.


    Großbritannien: Umweltgebühren und Registrierungspflicht

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten, Ersatzbirnen.

    Hinzu kommen mögliche Gebühren: In London gelten Umwelt- und City-Mautzonen. Fahrzeuge müssen vorher registriert werden.

  • Hallo, in Frankreich bei Fahrzeugen >3,5t der Feuerlöscher und Ersatzbirnen für alle Leuchten.

    Man sollte in jedem Fall vorher die länderspezifischen Vorschriften prüfen und die Ausrüstung komplettieren.

    Bei einer Verkehrskontrolle in F wurde ich darauf aufmerksam gemacht, aber der Polizist war kulant und riet mir im nächsten Brico Markt einen Feuerlöscher von min. 2kg zu kaufen, der fährt seitdem immer mit.

  • So, hier ein Update


    Die Regeln, was alles ins Auto gehört, sind von Land zu Land verschieden. Worauf Sie bei Fahrten im Ausland achten müssen – und was für Mietwagen gilt.

    Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten – was in Deutschland zur Grundausstattung gehört, ist auch im Ausland meist Pflicht. Doch oft unterscheiden sich die Details. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Schon bei der Zahl der Warnwesten beginnt die Verwirrung: In manchen Ländern reicht eine, anderswo müssen alle Mitreisenden eine griffbereit haben. Auch Umweltplaketten, Warntafeln oder Ersatzglühbirnen können erforderlich sein.

    Wichtig: Diese Regeln gelten auch für Mietwagen – Sie sind als Fahrer verpflichtet, die Vollständigkeit der Ausstattung zu überprüfen. Ein Überblick über die wichtigsten Länder:

    Österreich: Vorsicht bei überstehender Ladung

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste (für den Fahrer), Verbandkasten.

    Fahrzeuge über 3,5 t müssen einen Unterlegkeil n passender Größe mitführen.

    Wer eine Ladung mitführt, die mehr als einen Meter übersteht, muss diese mit einer Warntafel (25 x 40 cm, weiß mit rotem Rand) kennzeichnen.

    Hunde müssen generell angeschnallt sein.

    Frankreich: Umweltzonen und Warnwesten für alle

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnwesten für alle Insassen, ggf. Warntafel (wenn die Ladung mehr als einen Meter übersteht), ggf. Umweltplakette (Crit’Air) für die Einfahrt in Umweltzonen.

    Wichtig: Die deutsche Umweltplakette gilt nicht. Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten mindestens 68 Euro.

    Für Fahrzeuge über 3,5 t sind vorne links und rechts sowie am Heck jeweils sog. Toter Winkel Aufkleber vorgeschrieben.

    Schweiz: Wenig Pflicht – aber streng beim Warndreieck

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, ggf. Umweltplakette (für temporäre Umweltzonen zum Beispiel in Genf).

    Verbandkasten und Warnweste sind nicht vorgeschrieben. Das Warndreieck muss jedoch gut zugänglich verstaut sein – also bestenfalls nicht im Kofferraum.

    Feuerlöscher bei Fahrzeugen über 3,5 t.

    Italien: Regeln für Warntafeln – und Fahrräder

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste (für den Fahrer), ggf. Warntafeln (bei überstehender Ladung), ggf. spezieller Kindersitz.

    Für Fahrräder auf einem Träger, der an der AHK befestigt ist wird keine Warntafel benötigt.

    Fahrräder, die direkt am Heck des Reisemobils befestigt sind, müssen mit mindestens einer Warntafel versehen werden.

    DIESE REGELN BLEIBEN BESTEHEN:

    • Maximale Breite: Der Träger darf nicht breiter als das Fahrzeug + 60 cm sein (30 cm pro Seite).
    • Kennzeichenpflicht: Das Original- oder ein Wiederholungskennzeichen muss am Träger angebracht sein.
    • Beleuchtung: Bremslichter, Blinker und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt werden.

    Achtung: Für Kinder unter drei Jahren ist bei in Italien zugelassenen Fahrzeugen ein Kindersitz mit Alarmsignal vorgeschrieben – auch bei Mietwagen.

    Spanien: Zwei Warntafeln und zwei Warndreiecke

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreiecke, eine Warnweste, ggf. Warntafeln.

    Wie in Italien muss Ladung, die so breit ist wie das Fahrzeug, mit zwei Warntafeln gekennzeichnet werden.

    Reserverad/Reifenreparaturset: Sie benötigen ein Reserverad oder ein Reifenreparaturset.

    Besonderheit: Jedes in Spanien gemeldete Fahrzeug muss zwei Warndreiecke an Bord haben. Ab 2026 müssen es Warnleuchten sein. Zwei Warndreiecke müssen übrigens auch in der Türkei an Bord sein.

    Kroatien:

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck (2 wenn ein Anhänger mitgeführt wird), Warnwesten für alle Mitfahrer, Verbandkasten, Ersatzbirnen für die Scheinwerfer, bei denen man die Leuchtmittel selbst tauschen kann (außer bei LED- oder Xenonlicht).

    Griechenland: Feuerlöscher empfohlen

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Verbandkasten.

    Das Mitführen von Reservekraftstoff ist verboten

    Zwar gilt die Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöschers nur für einheimische Fahrzeuge, der ADAC empfiehlt ihn aber auch für ausländische Autos.

    Feuerlöscher müssen in Bulgarien, Litauen und Rumänien verpflichtend mitgeführt werden. In Griechenland, Estland und der Türkei gilt die Pflicht nur für im Land zugelassene Autos, schreibt der österreichische Verkehrsclub ÖAMTC.

    Großbritannien: Umweltgebühren und Registrierungspflicht

    Mitführen müssen Sie:

    Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten, Ersatzbirnen.

    Hinzu kommen mögliche Gebühren: In London gelten Umwelt- und City-Mautzonen. Fahrzeuge müssen vorher registriert werden.

    D-Schild:

    Da Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, ist das Nationalschild "D" zwingend erforderlich

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