Und hier noch ein paar „Highlights“ zum Strassenverkehr im Ausland


  • Andere Länder, andere Verkehrsregeln: Diese speziellen Verordnungen sollten Sie kennen, wenn Sie mit einem Auto im Ausland unterwegs sind.

    Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist für viele die bequemste Lösung. Doch dabei kann es schnell teuer werden – besonders dann, wenn man die Verkehrsregeln im Reiseland nicht genau kennt. Denn nicht überall gelten dieselben Vorschriften wie in Deutschland. Manche Bestimmungen sind ungewöhnlich, andere wirken auf den ersten Blick streng – und wieder andere erscheinen fast kurios. Dieser Überblick zeigt, wo Urlauber im Straßenverkehr besonders aufmerksam sein sollten.


    Frankreich: Tempolimit bei Regen und Strafzettel im Tabakladen bezahlen

    In Frankreich gelten bei Regen automatisch andere Geschwindigkeitsgrenzen: Auf Schnellstraßen dürfen dann nur noch 100 statt 110 km/h gefahren werden, auf Autobahnen maximal 110 statt 130 km/h.

    Wer sich ein Knöllchen einfängt, kann es direkt im Tabakladen begleichen – dort gibt es die sogenannte Bußgeldmarke ("Timbre Amende"). Wer später zahlt, muss mit höheren Kosten rechnen.

    Auch sonst gibt es Unterschiede zum deutschen Verkehrsrecht: Im Kreisverkehr müssen Sie beim Einfahren links blinken, wenn Sie über die Hälfte des Kreisverkehrs hinaus fahren wollen – und dann direkt vor dem Ausfahren rechts blinken. Fahranfänger unterliegen gesonderten Tempolimits.


    Italien: Zwangsversteigerung bei Trunkenheit

    Wird ein Autofahrer in Italien mit mehr als 1,5 Promille erwischt, der zugleich der Eigentümer des Wagens ist, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Auch Haftstrafen sind möglich.

    Ein weiterer Fallstrick: Wer ohne Genehmigung in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone ("Zona a traffico limitato") fährt, zahlt mindestens 100 Euro Bußgeld.

    Außerdem gilt in Italien Anschnallpflicht für Hunde – entweder mit Gurt oder gesicherter Box. Rauchen ist im Fahrzeug verboten, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren.

    Und: Den Kopf oder die Arme dürfen Sie aus Sicherheitsgründen nicht aus dem Auto halten, das kostet bis zu 338 Euro Strafe.


    Österreich: Gebühren bei unnötigem Polizeieinsatz

    Kommt es bei einem Unfall nur zu einem Blechschaden und wird trotzdem die Polizei gerufen, verlangt Österreich eine sogenannte "Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro.

    Ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen ist eine Ersatzmaut von mindestens 120 Euro fällig. Kommt man der Zahlung nicht nach, drohen Bußgelder zwischen 300 und 3.000 Euro.

    Auch beim Parken sollte man gründlich schauen, wo man sein Auto abstellt: In einigen Städten regeln unscheinbare Schilder Anfang und Ende der sogenannten "Blauen Zone", einer Kurzparkzone. Die Parkdauer ist hier auf eine bis zwei Stunden begrenzt.

    Und: Die Polizei darf unter bestimmten Umständen auch ohne Messgerät Geschwindigkeitsschätzungen vornehmen – allerdings nur auf sichtbaren Strecken von mindestens 100 Metern.


    Spanien: Bußgeldrabatt und Verbot fürs Navi

    In jedem in Spanien zugelassenen Fahrzeug, auch in Mietwagen, müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Zudem kann laute Musik beim Tanken oder in der Nähe von Krankenhäusern beanstandet werden.

    In manchen Städten ist das Parken abhängig vom Wochentag geregelt – und findet mal auf der einen, mal auf der anderen Straßenseite statt.

    Gleichzeitig gelten besondere Vorschriften zur Verkehrssicherheit: So darf während der Fahrt kein Navigationsgerät bedient werden. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt ist dementsprechend auch verboten.


    Falls Sie doch einmal ein Bußgeld zahlen müssen, lohnt es sich, den Betrag schnell zu überweisen: Wer in Spanien einen Strafzettelinnerhalb von 20 Tagen begleicht, zahlt nur die Hälfte des ursprünglichen Betrags.


    Schweiz: Haft für Raser und Nachtruhe für Autos

    Wer in der Schweiz besonders rücksichtslos fährt, riskiert mehr als nur ein Knöllchen. Bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen – etwa 70 km/h zu schnell in einer 30er-Zone – greift der sogenannte "Rasertatbestand". Dann drohen mindestens ein Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs.

    Außerdem gilt: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr darf in Wohn- und Erholungsgebieten keine Autotür laut zugeschlagen werden – auch das Aufheulen des Motors oder laute Musik kann geahndet werden.


    Griechenland: Halteverbot nach Kalendermonat

    Was Urlauber verwirren dürfte: In Griechenland zeigen Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie ein Verbot in ungeraden Monaten an, zwei Linien bedeuten: Verbot in geraden Monaten.



    Wer anfallende Bußgelder anschließend nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, zahlt doppelt – etwa 700 statt 350 Euro bei einem Rotlichtverstoß.


    Dänemark: Zebrastreifen mit Risiko

    Fußgängerüberwege funktionieren in Dänemark anders als in Deutschland: Autos haben dort grundsätzlich Vorrang. Wer trotzdem anhält, um Passanten durchzulassen, kann bei einem Auffahrunfall mitverantwortlich gemacht werden.

    Vor Fahrtantritt sollten Autofahrer zudem sicherstellen, dass sich niemand unter dem Wagen befindet – besonders bei größeren Fahrzeugen.


    Zypern: Wasserflasche verboten

    Wer in Zypern während der Fahrt trinkt oder isst, riskiert ein Bußgeld von 85 Euro – das gilt auch für eine Wasserflasche. Die Vorschrift greift selbst dann, wenn das Fahrzeug nur geparkt ist. Grund: Ablenkung soll vermieden werden.



    Großbritannien: Mütze, Pfützen, Pinkeln – alles geregelt

    Interessante Regeln gelten auf der britischen Insel: Strafzettel sind nur gültig, wenn der Kontrolleur eine vollständige Uniform trägt – samt Mütze. Und wer beim Durchfahren einer Pfütze Fußgänger nassspritzt, muss mit bis zu 5.000 Pfund (rund 6.000 Euro) Strafe rechnen.

    Ein weiteres Detail: Wer sich unterwegs erleichtern möchte, darf das nur am eigenen Hinterreifen – und muss dabei eine Hand am Auto lassen.


    Japan: Auch Matsch kann teuer werden

    In Japan gilt ebenfalls Rücksichtspflicht gegenüber Fußgängern. Wer durch Pfützen oder Straßendreck andere beschmutzt, kann belangt werden.


    Australien: Arm aus dem Fenster? Verboten!

    In Australien ist es wegen einer möglichen Verletzungsgefahr nicht erlaubt, Körperteile während der Fahrt aus dem Fenster hängenzulassen – außer zur Zeichengebung. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Thailand: Shirtpflicht am Steuer

    In Thailand dürfen Männer nicht mit unbekleidetem Oberkörper Auto fahren. Ob und inwieweit das auch für Frauen gilt, ist in der Regel nicht gesondert geregelt – Verstöße werden aber ebenfalls geahndet.


    Nevada: Kein Durchgang für Kamele

    Im US-Bundesstaat Nevada dürfen Kamele keine Straßen überqueren. Die Regel stammt aus dem 19. Jahrhundert, als das Militär in den trockenen Regionen der USA die Tiere zum Transport nutzte – und wurde bis heute nicht aufgehoben.


    (Mit freundlicher Genehmigung des ADAC)

  • Den Raserartikel in der Schweiz (Edit:hast du) hat der ADAC im Text aber sehr grosszügig ausgelegt.

    Der Raserartikel ist wesentlich schärfer als im Text beschrieben und gilt nicht nur bei der Geschwindigkeit.

    1. Wer gilt in der Schweiz als Raser?

    Als Raserin oder Raser gilt, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Das ist so im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 Abs. 3) geregelt.

    Geahndet werden etwa gefährliche Überholmanöver, Driften, unbewilligte Rennen mit Motorfahrzeugen und die krasse Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

    Bei diesen Geschwindigkeitsübertretungen greift das Rasergesetz:

    • Mindestens 40 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.
    • Mindestens 50 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.
    • Mindestens 60 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.
    • Mindestens 80 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

    2. Wie werden Raser in der Schweiz bestraft?

    Raserinnen und Raser gelten als Verbrecher. Es drohen harte Konsequenzen.

    Bei einem Raserdelikt erfolgen zwingend eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – und ein Fahrausweisentzug. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden.

    Dabei gilt grundsätzlich:

    • Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Bedingte Freiheitsstrafen sind bis zu zwei Jahren möglich.
    • Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Fürs Wiedererlangen brauchen Sie ein positives verkehrspsychologisches Gutachten.
    • Bei Wiederholung ist der Fahrausweis für mindestens zehn Jahre weg.

    1 Das Gericht kann die Einziehung eines Motorfahrzeugs anordnen, wenn:

    a.damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde; und

    b.der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann.

    2 Das Gericht kann die Verwertung des Motorfahrzeugs anordnen und die Verwendung des Erlöses, unter Abzug der Verwertungs- und Verfahrenskosten, festlegen.



    Ich würde sehr empfehlen, es nicht zu versuchen. :/ X/ ?(

    Euch eine gute und gemütliche Fahrt.

    Hans-Jörg

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