Wie viele schon gesehen haben, ist mein 210L Gastank in der Heckgarage verbaut.
Der Einbau hat 2017 durch die Firma Wynen stattgefunden. Der Gastank befindet sich in der Heckgarage ohne weitere Einhausung und hat eine Belüftung zum Unterboden und eine Aussentankeinrichtung. Über eine Verbindungsleitung unter dem Fahrzeug ist der Tank in den Gaskasten zur Einspeisung in das vorhandene Gasnetz mit Absperrfunktion (manuell) verbunden.
Nach der Installation habe ich Unterlagen über den ordnungsgemäßen Einbau und die erste Gasprüfung erhalten. Die Einbauunterlagen als Arbeitsmaterial für den Tüv um die Anlage eintragen zu könne, was zu dem Zeitpunkt aber nicht verpflichtend war (Thema Tank für Antriebsgas oder Heizgas).
Dieses Konzept wurde regelmäßig zur Gasdruckprüfung bei verschiedenen Diensten (Dekra, Tüv, Serviceniederlassung) vorgeführt und erhielt regelmäßig seine Abnahme (Stempel und Eintragung ins gelbe Buch).
Im Zuge einer wieder fälligen Gasprüfung wurde die Prüfung abgelehnt mit der Begründung "Das ist so nicht zulässig" und dem Hinweis, dass Wynen dieser Umstand auch bekannt ist und sie eine Nachbesserung durchführen können/sollen/werden. Ich habe das so akzeptiert und anschließend bei Wynen angerufen und auf den Umstand hingewiesen und gefragt, ob dieser Gastank eingehaust werden muss. Die Antwort war "Nein", muss in diesem Fall nicht aber wir können das natürlich tun, wenn Sie das möchten". Ich habe dann erklärt, dass ich ohne diese Einhausung keine Gasprüfungsabnahme erhalte. Dann fragte ich nach den Kosten. Aufgrund dass ich den gesamten Einbau bei Wynen habe machen lassen und dort auch als Kunde verzeichnet bin, habe ich einen vergünstigen Preis erhalten und "rechnen Sie mal mit 1.600-1.700€ "
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Ich habe dann gefragt, ob sich die gesetzlichen Regeln geändert hätten oder warum dieser Umstand denn bisher nicht aufgefallen ist. Die Antwort war: "Da hat sich nichts geändert. Der Tank ist gem. UN/ECE Regelung Nr. 67 Abschnitt 17 ordnungsgemäß installiert. Dieser Tank ist gem. Abschnitt 17.6.5 mit einem Gasdichten und nach Aussen belüfteten Gehäuse über den Gastankarmaturen mit Druckfestigkeit von 10kPa und 450mm² Belüftung nach aussen versehen. Entsprechend 17.6.5.4 ist damit der Einbau innerhalb des Wohnmobils so zulässig. ***Bumms*** !
Diese Rechtfertigung habe ich mir dann nochmal sauber auf einem Blatt Papier notiert und bin ab zur Dekra. Da habe ich mein Auto vorgeführt und nach der Gasprüfung gefragt, ob sie die durchführen könnten. Der Prüfer hat sich den Gastank, das gelbe Buch und die von Wynen ausgehädigten Unterlagen angesehen und gefragt "warum nicht ?". Ich habe ihm dann die Vorgeschichte geschildert, dass die Montage so nicht zulässig sein soll aber der Einbauer (Wynen) sagt, dass das absolut konform sei und habe ihm den Passus der ECE R 67 genannt. Daraufhin nahm er die Unterlagen und verschwand für 15 Minuten hinten im Büro. Dann kam er zurück und "Keine Bedenken. Wir müssen nur den Funktionstest und die Druckprüfung machen ..." Ich habe dann verzichtet und bin die 2 km zum Tüv Nord gefahren. Dort ebenfalls ins Büro und meinen Fall erneut geschildert. Leider war der Prüfer, der die Gasprüfungen abnehmen durfte, nicht anwesend. Der Geschäftstellenleiter hat sich aber die Geschichte angehört und sich die Unterlagen zeigen lassen. Auch er war der Meinung, dass das der Einbau, so wie geschildert, in Ordnung sei. Ein herbeigerufener Kollege war anderer Meinung und erklärte, dass ein Einbau ohne Einhausung mit Gasdichte zum Inneraum den Fahrzeuges nicht zulässig wäre. Nach Sichtung des 17.6.5 drehte sich das Blatt. Beide Mitarbeiter kamen dann mit zum Wohnmobil, haben sich den Armaturenanschlußkasten am Gastank angesehen und waren übereinstimmend der Meinung, dass das so in Ordnung sei. In dem Moment kam der Mitarbeiter, der die Gasprüfungszulassung hat, auf den Hof gefahren und wurde ebenfalls zu Rate gezogen. Auch hier "Klar, ist so in Ordnung". Auch hier habe ich gefragt, was ich bezahlen muss aber keine Gasprüfung durchführen lassen. Freundlicherweise, wie auch bei der Dekra ... Keine Prüfung, Keine Kosten.
Nun wollte ich es wissen und bin zu einem Servicecenter für Wohnmobile gefahren. Auch hier wieder das gleiche Prozedere. Alles gezeigt, die Unterlagen vorgelegt, auf die Problematik mit der Einhausung hingewiesen und gesagt bekommen, dass ohne Einhausung der Tank so nicht betrieben werden darf. Dann habe ich auch hier auf die ECE R67 hingewiesen und habe gesagt bekommen ...."Ist uns egal, sowas machen wir nicht!." .... Dann den nächsten Service angerufen, den Sachstand erklärt und "Wir kommen vorbei damit wir uns das ansehen können. Wenn alles korrekt ist, dann machen wir die Prüfung ...." Zum Termin fuhr die "mobile Werkstatt" vor und der Kollege hat sich die Einbausituation angesehen. Dann nahm er den Schlüssel und entfernte die Abdeckung des Anschlusskasten um mir die Dichtung zu zeigen. Dann prüfte er noch, ob zwischen dem Tankgehäuse und dem Anschlußkasten die Dichtung vorhanden und intakt war. Danach ging er zum Gaskasten deutete auf das Absperrventil mit den Worten "Sehr gut, der muss hier sein, weil es im Anschlusskasten am Tank keinen Platz mehr gab und sonst die Abdeckung mit der Dichtung nicht verwendbar wäre. Alles fein ... Dann führte er die Druckprüfung aus, alle Geräte einmal einschalten, Gas abstellen und prüfen ob die Geräte einwandfrei reagieren (Ist bei mir ja nur Gascerankochfeld und Alde). Dann noch eine Sichtprüfung des Aussentankanschlusses und der Gasleitung Unterboden zum Gaskasten. Die Anschlussarmaturen für Gasflaschen wurden geprüft und für gut befunden. Und schwupps klebte die Plakette hinten am Fahrzeug, die Nr des Kochfeldes im gelben Buch wurde angepasst (Kochfeld von Klassisch auf Ceran gewechselt) und die Prüfung ausgefüllt. Dann habe ich ihn gefragt, warum einige Prüfer die Einbauvariante reklamieren und mir wiederholt gesagt wurde, dass das ohne Einhausung nicht geht ... "Die kennen entweder die ECE R67 nicht vollständig oder haben sich die Abdeckung nicht angesehen. Man muss den Deckel schon abnehmen um zu sehen, dass es sich um eine gasdichte Abdeckung handelt ... bei Wynen ist das übrigens immer so, dass die diese Abdeckungen verwenden ... habe ich noch nie anders gesehen. Achten Sie drauf, dass die Gummitülle (Belüftung nach aussen) nicht beschädigt wird. Das passiert leicht mal und dann kann die Abnahme nicht erfolgen ... ist ein echter Mangel und passiert hin und wieder ..."
Ich habe ihn dann noch gefragt, warum er das alles weiß und andere nicht. "Wir machen vorrangig Schiffe/Boote. Deswegen auch der Werkstattwagen, weil die Boote selten in die Werft kommen für eine Gasprüfung
... Bei den Booten ist das relativ häufig, dass die Gastanks im Innenbereich verbaut werden und da ist auch oft keine Möglichkeit nachträglich einzuhausen. Da kennt man diese Anforderung. In den Maschinenräumen dürfen die Gastanks nicht und nachträglich ein Gasfach zu bauen ist bei den Booten auch oftmals nicht möglich. Da werden dann meist Tanks mit einer Aussenbelüftung und gasdichtem Anschlusskasten eingebaut ...
Fazit: So einfach wären ein Tag Reisezeit nach Mönchengladbach hin und zurück und 1.600-1.700€ flöten gegangen. Auch hier gilt, dass man den Prüfern doch eigentlich vertrauen können sollte und nicht die ECE R67 durchbeten muss um sich selber kundig zu machen, was zulässig ist und was nicht. So, wie ich das mitbekommen habe, sind ja in der Vergangenheit schon einige Eigner über diese Einbausituation innerhalb des Fahrzeuges gestolpert. Auch Wynen hat schon ein paar mal nachträglich eine Einhausung vorgenommen und hat mir auch erklärt, dass sie es leid sind die Leute zu missionieren. Wenn einer die Einhausung haben will. dann bekommt er sie auch aber solange wie die Gastanks von Wynen mit der ECE R67 konformen Ausstattung mit dem entsprechenden Anschlusskasten und Belüftung verbaut sind, haben sie keine Veranlassung die Anforderungen zu diskutieren. Kleines Gimmik am Rande. Der Prüfer bei der Dekra hatte bereits 2 mal das Vergnügen am grauen Monster die Gasprüfung zu machen und auf die Einbausituation nicht reagiert. Entsprechend war auch die Irritation, als er sich im Kompetenzcenter dann über die Konformität mit der ECE R 67 erkundigte ... Das es da eine Einbaubeschränkung und Anforderungen für die Montage im Innenraum gibt, war ihm nicht bewußt
. Auch beim Tüv war es spannend. Die haben nur nach der Anzahl Spannbänder gefragt und wollten die Druckprüfung machen ... das es diese Geschichte mit der Dichtung gegen 10kPa und 450mm² Querschnitt zur Belüftung gibt, war denen auch nicht geläufig und erst im laufe des Gesprächs wurde dem Niederlassungsleiter klar, was ich eigentlich wollte ... Dann kam aber Bewegung in die Sache und letztendlich haben sich 3 Personen beim Tüv fast eine Stunde mit der Sache auseinandergesetzt.
Ergebnis: Wenn euch jemand etwas von Anforderungen an die Installation von Gasanlagen/Gastanks für Heizbetrieb gem ECE R 67 erzählt, dann prüft das nach. Ich habe bei dieser Rundtour so einiges erfahren und gelernt, vor allem über die Auslegungsvarianten der Reglementierungen ...
vG
Martin