So kann es gehen, wenn ein Tank >IM< Fahrzeug verbaut ist ....

  • Wie viele schon gesehen haben, ist mein 210L Gastank in der Heckgarage verbaut.


    Der Einbau hat 2017 durch die Firma Wynen stattgefunden. Der Gastank befindet sich in der Heckgarage ohne weitere Einhausung und hat eine Belüftung zum Unterboden und eine Aussentankeinrichtung. Über eine Verbindungsleitung unter dem Fahrzeug ist der Tank in den Gaskasten zur Einspeisung in das vorhandene Gasnetz mit Absperrfunktion (manuell) verbunden.


    Nach der Installation habe ich Unterlagen über den ordnungsgemäßen Einbau und die erste Gasprüfung erhalten. Die Einbauunterlagen als Arbeitsmaterial für den Tüv um die Anlage eintragen zu könne, was zu dem Zeitpunkt aber nicht verpflichtend war (Thema Tank für Antriebsgas oder Heizgas).


    Dieses Konzept wurde regelmäßig zur Gasdruckprüfung bei verschiedenen Diensten (Dekra, Tüv, Serviceniederlassung) vorgeführt und erhielt regelmäßig seine Abnahme (Stempel und Eintragung ins gelbe Buch).


    Im Zuge einer wieder fälligen Gasprüfung wurde die Prüfung abgelehnt mit der Begründung "Das ist so nicht zulässig" und dem Hinweis, dass Wynen dieser Umstand auch bekannt ist und sie eine Nachbesserung durchführen können/sollen/werden. Ich habe das so akzeptiert und anschließend bei Wynen angerufen und auf den Umstand hingewiesen und gefragt, ob dieser Gastank eingehaust werden muss. Die Antwort war "Nein", muss in diesem Fall nicht aber wir können das natürlich tun, wenn Sie das möchten". Ich habe dann erklärt, dass ich ohne diese Einhausung keine Gasprüfungsabnahme erhalte. Dann fragte ich nach den Kosten. Aufgrund dass ich den gesamten Einbau bei Wynen habe machen lassen und dort auch als Kunde verzeichnet bin, habe ich einen vergünstigen Preis erhalten und "rechnen Sie mal mit 1.600-1.700€ " =O :/


    Ich habe dann gefragt, ob sich die gesetzlichen Regeln geändert hätten oder warum dieser Umstand denn bisher nicht aufgefallen ist. Die Antwort war: "Da hat sich nichts geändert. Der Tank ist gem. UN/ECE Regelung Nr. 67 Abschnitt 17 ordnungsgemäß installiert. Dieser Tank ist gem. Abschnitt 17.6.5 mit einem Gasdichten und nach Aussen belüfteten Gehäuse über den Gastankarmaturen mit Druckfestigkeit von 10kPa und 450mm² Belüftung nach aussen versehen. Entsprechend 17.6.5.4 ist damit der Einbau innerhalb des Wohnmobils so zulässig. ***Bumms*** !


    pasted-from-clipboard.png



    Diese Rechtfertigung habe ich mir dann nochmal sauber auf einem Blatt Papier notiert und bin ab zur Dekra. Da habe ich mein Auto vorgeführt und nach der Gasprüfung gefragt, ob sie die durchführen könnten. Der Prüfer hat sich den Gastank, das gelbe Buch und die von Wynen ausgehädigten Unterlagen angesehen und gefragt "warum nicht ?". Ich habe ihm dann die Vorgeschichte geschildert, dass die Montage so nicht zulässig sein soll aber der Einbauer (Wynen) sagt, dass das absolut konform sei und habe ihm den Passus der ECE R 67 genannt. Daraufhin nahm er die Unterlagen und verschwand für 15 Minuten hinten im Büro. Dann kam er zurück und "Keine Bedenken. Wir müssen nur den Funktionstest und die Druckprüfung machen ..." Ich habe dann verzichtet und bin die 2 km zum Tüv Nord gefahren. Dort ebenfalls ins Büro und meinen Fall erneut geschildert. Leider war der Prüfer, der die Gasprüfungen abnehmen durfte, nicht anwesend. Der Geschäftstellenleiter hat sich aber die Geschichte angehört und sich die Unterlagen zeigen lassen. Auch er war der Meinung, dass das der Einbau, so wie geschildert, in Ordnung sei. Ein herbeigerufener Kollege war anderer Meinung und erklärte, dass ein Einbau ohne Einhausung mit Gasdichte zum Inneraum den Fahrzeuges nicht zulässig wäre. Nach Sichtung des 17.6.5 drehte sich das Blatt. Beide Mitarbeiter kamen dann mit zum Wohnmobil, haben sich den Armaturenanschlußkasten am Gastank angesehen und waren übereinstimmend der Meinung, dass das so in Ordnung sei. In dem Moment kam der Mitarbeiter, der die Gasprüfungszulassung hat, auf den Hof gefahren und wurde ebenfalls zu Rate gezogen. Auch hier "Klar, ist so in Ordnung". Auch hier habe ich gefragt, was ich bezahlen muss aber keine Gasprüfung durchführen lassen. Freundlicherweise, wie auch bei der Dekra ... Keine Prüfung, Keine Kosten.


    Nun wollte ich es wissen und bin zu einem Servicecenter für Wohnmobile gefahren. Auch hier wieder das gleiche Prozedere. Alles gezeigt, die Unterlagen vorgelegt, auf die Problematik mit der Einhausung hingewiesen und gesagt bekommen, dass ohne Einhausung der Tank so nicht betrieben werden darf. Dann habe ich auch hier auf die ECE R67 hingewiesen und habe gesagt bekommen ...."Ist uns egal, sowas machen wir nicht!." .... Dann den nächsten Service angerufen, den Sachstand erklärt und "Wir kommen vorbei damit wir uns das ansehen können. Wenn alles korrekt ist, dann machen wir die Prüfung ...." Zum Termin fuhr die "mobile Werkstatt" vor und der Kollege hat sich die Einbausituation angesehen. Dann nahm er den Schlüssel und entfernte die Abdeckung des Anschlusskasten um mir die Dichtung zu zeigen. Dann prüfte er noch, ob zwischen dem Tankgehäuse und dem Anschlußkasten die Dichtung vorhanden und intakt war. Danach ging er zum Gaskasten deutete auf das Absperrventil mit den Worten "Sehr gut, der muss hier sein, weil es im Anschlusskasten am Tank keinen Platz mehr gab und sonst die Abdeckung mit der Dichtung nicht verwendbar wäre. Alles fein ... Dann führte er die Druckprüfung aus, alle Geräte einmal einschalten, Gas abstellen und prüfen ob die Geräte einwandfrei reagieren (Ist bei mir ja nur Gascerankochfeld und Alde). Dann noch eine Sichtprüfung des Aussentankanschlusses und der Gasleitung Unterboden zum Gaskasten. Die Anschlussarmaturen für Gasflaschen wurden geprüft und für gut befunden. Und schwupps klebte die Plakette hinten am Fahrzeug, die Nr des Kochfeldes im gelben Buch wurde angepasst (Kochfeld von Klassisch auf Ceran gewechselt) und die Prüfung ausgefüllt. Dann habe ich ihn gefragt, warum einige Prüfer die Einbauvariante reklamieren und mir wiederholt gesagt wurde, dass das ohne Einhausung nicht geht ... "Die kennen entweder die ECE R67 nicht vollständig oder haben sich die Abdeckung nicht angesehen. Man muss den Deckel schon abnehmen um zu sehen, dass es sich um eine gasdichte Abdeckung handelt ... bei Wynen ist das übrigens immer so, dass die diese Abdeckungen verwenden ... habe ich noch nie anders gesehen. Achten Sie drauf, dass die Gummitülle (Belüftung nach aussen) nicht beschädigt wird. Das passiert leicht mal und dann kann die Abnahme nicht erfolgen ... ist ein echter Mangel und passiert hin und wieder ..."

    Ich habe ihn dann noch gefragt, warum er das alles weiß und andere nicht. "Wir machen vorrangig Schiffe/Boote. Deswegen auch der Werkstattwagen, weil die Boote selten in die Werft kommen für eine Gasprüfung ;) ... Bei den Booten ist das relativ häufig, dass die Gastanks im Innenbereich verbaut werden und da ist auch oft keine Möglichkeit nachträglich einzuhausen. Da kennt man diese Anforderung. In den Maschinenräumen dürfen die Gastanks nicht und nachträglich ein Gasfach zu bauen ist bei den Booten auch oftmals nicht möglich. Da werden dann meist Tanks mit einer Aussenbelüftung und gasdichtem Anschlusskasten eingebaut ...



    Fazit: So einfach wären ein Tag Reisezeit nach Mönchengladbach hin und zurück und 1.600-1.700€ flöten gegangen. Auch hier gilt, dass man den Prüfern doch eigentlich vertrauen können sollte und nicht die ECE R67 durchbeten muss um sich selber kundig zu machen, was zulässig ist und was nicht. So, wie ich das mitbekommen habe, sind ja in der Vergangenheit schon einige Eigner über diese Einbausituation innerhalb des Fahrzeuges gestolpert. Auch Wynen hat schon ein paar mal nachträglich eine Einhausung vorgenommen und hat mir auch erklärt, dass sie es leid sind die Leute zu missionieren. Wenn einer die Einhausung haben will. dann bekommt er sie auch aber solange wie die Gastanks von Wynen mit der ECE R67 konformen Ausstattung mit dem entsprechenden Anschlusskasten und Belüftung verbaut sind, haben sie keine Veranlassung die Anforderungen zu diskutieren. Kleines Gimmik am Rande. Der Prüfer bei der Dekra hatte bereits 2 mal das Vergnügen am grauen Monster die Gasprüfung zu machen und auf die Einbausituation nicht reagiert. Entsprechend war auch die Irritation, als er sich im Kompetenzcenter dann über die Konformität mit der ECE R 67 erkundigte ... Das es da eine Einbaubeschränkung und Anforderungen für die Montage im Innenraum gibt, war ihm nicht bewußt :rolleyes: . Auch beim Tüv war es spannend. Die haben nur nach der Anzahl Spannbänder gefragt und wollten die Druckprüfung machen ... das es diese Geschichte mit der Dichtung gegen 10kPa und 450mm² Querschnitt zur Belüftung gibt, war denen auch nicht geläufig und erst im laufe des Gesprächs wurde dem Niederlassungsleiter klar, was ich eigentlich wollte ... Dann kam aber Bewegung in die Sache und letztendlich haben sich 3 Personen beim Tüv fast eine Stunde mit der Sache auseinandergesetzt.


    Ergebnis: Wenn euch jemand etwas von Anforderungen an die Installation von Gasanlagen/Gastanks für Heizbetrieb gem ECE R 67 erzählt, dann prüft das nach. Ich habe bei dieser Rundtour so einiges erfahren und gelernt, vor allem über die Auslegungsvarianten der Reglementierungen ...


    pasted-from-clipboard.png




    vG

    Martin

  • Das ganze scheitert schon an dem ersten Satz der ECE R67 Vorschrift


    IMG_8267.jpeg


    Und wenn es irgendwo eine „Hintertür“ gäbe, dies auszuhebeln, scheitert es an der nicht erfolgten Zertifizierung des angeblich gasdichten Armaturenkastens


    IMG_8270.jpg

    IMG_8269.jpeg

    Der von Wynen verkaufte Armaturenkasten ist nicht geprüft, trägt kein geprägtes oder sonstwie dauerhaft angebrachtes E Prüfzeichen.


    Die angebliche Dichtung ist ein Kantenschutzprofil.


    Für Strassenfahrzeuge M1 und N1 gilt das DVFG Arbeitsblatt G607. Darin steht u.a. unmißverständlich, daß der Behälter gegenüber dem Innenraum ( eine Heckgarage ist Innenraum) gasdicht auszuführen ist.

    Zudem darf sich in diesem gasdicht ausgeführten Raum nichts an Elektrik befinden, außer das geprüfte elektrische Ventil und die Füllstandsanzeige.

  • Das finde ich nun etwas verwirrend. Warum sagen mir 2 Tüv-Organisationen, Wynen als Montagebetrieb, und mehrere Servicebetriebe dann, das diese Konstellation so zulässig ist. Die konnten das auch begründen (eben via ECE R67) und lediglich ein Fachbetrieb hat abgelehnt, allerdings ohne Begründung. Das kann doch nicht sein, dass hier verschiedene Interpretationen vorliegen. Das hat ja irgendwie etwas von Glückspiel. Bin mal gespannt auf die Rekaktion von DVFG ... die haben bisher noch nicht auf die Anfrage reagiert.


    Bei der Dekra Recherche war übrigens noch die Rede von "Amend 4 aus 2009 " bezüglich der ECE R 67 und einer "Konsolidierten Form wo die Einbauanforderungen für Flüssiggasbehätlter (Tanks) als Antriebsgas mit den Kriterien für Heizgas identisch sein sollen. Das würde bestätigen, das die ECE R67 auch für die LPG Tanks gilt, die eben nicht Antriebsgas enthalten ... oder?


    REGULATION No. 67

    (Equipment for liquefied petroleum gas)

    Proposal for draft amendments to Regulation No. 67

    Submitted by the expert from the European Liquefied Petroleum Gas Association (AEGPL) ∗/

    The text reproduced below was prepared by the expert from AEGPL in order to allow the type

    approval of heavier motor caravans. The modifications to the current text of the Regulation are

    marked in bold and strikethrough characters.


    "17.1.7.1. Notwithstanding the provisions of paragraph 17.1.7., motor vehicles of categories

    M2, M3, N2, N3 and M1 type SA 4/ having a maximum total mass > 3500 kg may

    be fitted with a heating system to heat the passenger compartment which is

    connected to the LPG-system."

    B. JUSTIFICATION

    Regulation No. 67 (paragraph 17.1.7.1) currently prohibits the use of a single LPG tank for both

    the engine and the heating system for Class M1 not exceeding 3.5 t, a category which includes

    the majority of motor caravans.

    About 90,000 motor caravans are sold each year in Europe alone, most of which are diesel

    powered. Most of these vehicles are equipped with a heating system fuelled by LPG to heat the

    passenger compartment.

    Allowing M1 type SA vehicles to rely on a single LPG tank compliant with Regulation No. 67 in

    its 01 series of amendments would further raise the safety level of those vehicles while

    increasing the comfort and convenience aspects for customers.


    egulation No. 67 (paragraph 17.1.7.1) currently prohibits the use of a single LPG tank for both

    the engine and the heating system for Class M1 not exceeding 3.5 t, a category which includes

    the majority of motor caravans.

    About 90,000 motor caravans are sold each year in Europe alone, most of which are diesel

    powered. Most of these vehicles are equipped with a heating system fuelled by LPG to heat the

    passenger compartment.

    Allowing M1 type SA vehicles to rely on a single LPG tank compliant with Regulation No. 67 in

    its 01 series of amendments would further raise the safety level of those vehicles while

    increasing the comfort and convenience aspects for customers.


    Danach dürfen die Tanks gem ECE R67 auch für die Heizsysteme in "schweren Wohnmobilen" verwendet werden und damit gilt dann wieder die ECE R67 aúch für Tanks für Heizgas..


    Das mit der Typnummer frage ich nochmal nach. Da hat der Kollege von Wynen etwas dazu gesagt ... "Der Gasanschlusskasten ist nach ECE R67 17.6.5.1 zertifiziert ..." Entweder hat er etwas zur Kennzeichnung am Gasanschlußkasten oder zu einem verfügbaren Zertifikat gesagt.


    Die dargestellte Liste, wo keine Genehmigungsnummer für das "Gasdichte Gehäuse" enthalten ist, verstehe ich nicht. Ist das ein Erfassungsbogen für die Bauteile gem. 17.1.2 ? Dann dürfte doch die Typennummer von dem Gasanschlusskasten, hier auch Armaturenschutzkasten genannt von HybridSupply als Hersteller eingetragen werden können. Nach deren Aussage ist der Armaturenanschlußkasten gem Anforderung 10kPa zertifiziert im Sinne der ECE R67 17.6.5.5 ? Oder wie verstehe ich dieses Formular?



    Egal wie, es kann aber doch nicht sein, dass jeder Prüfer das nach Willkür und Laune macht. Letztendlich kann es mir ja egal sein, weil ich bekomme ja meine Prüfung und die These sagt, was nicht dagegen spricht, spricht dafür und das ist scheinbar die Passage 17.6.5 die dann mehrheitlich so ausgelegt wird, wie sie eben da steht. Die Anforderungen 17.6.5.1-17.6.5.6 aind klar formuliert und dass die ECE R 67 2 gültig und anerkannt ist, scheint auch nicht in Frage gestellt zu werden. Auch die Vernunft besagt, dass die bis zu 10kPa druckfeste Dichtung deutlich mehr Sicherheit bietet als irgendein zusammengeschraubter Kasten (10kPa sind 0,1 Bar) zumal es eine direkte Entlüftung nach aussen gibt. Dass der Gastank selber in der Fläche unbemerkt undicht wird ist sicherlich sehr unwahrscheinlich.


    Sollte also der ganze Zinnober nur an einer Betrachtung und Interpretation von Texten hängen und Leute unnötig zu wilden Umbauten getrieben werden, dann ist das sicherlich bedenklich (Siehe Hartmut mit seinem Beier). Zumindest hat das Hinterfragen mir zunächst mal über 1.600€ erspart und einen Tag MGL Reise, die ich dann für die Aktion Dekra/Tüv/etc geopfert habe.

  • Weder die Armaturenkasten von Wynen noch von Hybridsupply sind nach ECE R67 zertifiziert. Wenn sie es w.ären, müßten sie eine dauerhaft angebrachte Kennzeichnung aufweisen.. Tun sie aber nicht.


    Gasprüfungan an Reisemobilen M1 unterliegen der G607. Da hat die ECE R67, wie bereits in der ersten Antwort aufgeführt keine Verwendung.


    Prüfer sind Menschen. Jeder Mensch denkt anders. Viele Prüfer bauen sich im Laufe der Jahre ein eigenes „Verständnis“ von Regeln auf und viele intepretieren nach Gutdünken anstatt nach Vorschriften.



    REGULATION No. 67

    (Equipment for liquefied petroleum gas)

    Proposal for draft amendments“


    Ein „proposal“ ist ein Vorschlag. Dieser wurde nie umgesetzt. Zudem gibt es so gut wie keine Diesel/Propangas betrieben Fahrzeuge.


    Die ganzen Auszüge sind schön, aber wirkungslos in Deinem Fall. Sie gelten bis zu einem Volumen von 200 l. Du schreibst selbst, es ist ein 210 l Behälter eingebaut.

  • OK, die Irritation nimmt zu ... laut Auskunft der DVGW gibt es in dem Arbeitsblatt G607 keinerlei Informationen zu Montageorte und/oder spezifischen Anforderungen zu Kapitel 2.2 Treibgastanks ...

    Die G607 beschreibt lediglich den Be5rieb und die spezifische Ausstattung der Anlage und Ablagenkomponenten.

    Lt. DVGW findet die Beschreibung zum Einbau gem TRG 380 Anwendung und ist auch die Grundlage für die Bewertung nach Arbeitsblatt G607 ...


    Auszug TRG380:

    Screenshot_20250925-033722~2.png


    Hier die Passage zum Einbauort unter 7.2.1.e

    Screenshot_20250925-033856~2.png


    Und noch der Verweis auf 5.7

    Screenshot_20250925-033957~2.png


    Nun wäre es noch spannend zu wissen, wo man denn auf das der Prüfubgsordnung nach G607 irgendwas findet, wo die Anforderung nach irgendeiner Norm, Typisierung oder Kennzeichnung steht. Entweder die ECE R67 findet Anwendung oder eben nicht. Findet sie Anwendung, dann kann die Anforderung an alle zur Baugruppe ehörigen Einzelteile mit Zulassung gefordert werden. Findet sie keine Anwendung und statt dessen die G607, die da keine weiteren Anforderungen spezifiziert, sondern die Uberprüfung nach TRG380, wo ausdrücklich darauf verwiesen wird. Dass keine besonderen Anforderungen an Explosionsschutz erforderlich ist .

    Ich bin mal gespannt.

    Ich hatte die DVGW ebenfalls angeschrieben aber noch keine Antwort erhalten.

    Telefonisch hatte ich mit der Dame Kontakt, die für die Betreuung der Prüfer zuständig ist. Die hat mir auch meine Fragen beantwortet. Allerdings muss man berücksichtigen, dass meine Fragen auf dem Kenntnisstand von Montag beruhten und ich da einige Fragen einfach noch nicht kannte.

    Leider passt es terminlich so garnich aber für den ersten Lehrgang ab März 2026 Lehrgang habe ich mich schon mal registriert und gehe zur Ausbildung gem G607 ... angeblich werden da die ganzen Themen behandelt.Die knapp 700€ gönne ich mir.

  • Guter Hinweis, gleich mal bei Wynen nachgefragt ...


    Und wieder gewonnen ... ...


    Der 210L Gsstank ist ein 195l Gastank ...

    Screenshot_20250925_122021_Samsung Internet.jpg


    Warum auf der Rechnung ein 210L Gastank unter der Artikelnummer eines 195L Gastanjs steht, mag Wynen mir noch erklären. On den Begleitunterlagen steht ebenfalls 195L. und im gelben Buch wieder 210L ....

Participate now!

Don't have a user account on our site yet? Register for free and enjoy all the benefits of the DigiCamper Community!