Tüv 24 Monate verweigert

  • Wir waren heute in Saarbrücken bei der GTÜ zum Tüv.

    Das Wohnmobil mit 7,49 T hat eine Erstzulassung von Feb/2020.

    Wir haben nur 12 Monate TÜV erhalten, weil das Mobil älter als 60 Monate ist.

    Ist das rechtens?

    Mein Kenntnisstand ist, Fahrzeuge bis 72 Monate erhalten 24 Monate Tüv.

    Kann uns jemand erhellen?

  • Hi!


    Dazu sagt der TÜV:

    -24 Monate bis zur ersten HU

    -dann alle 24 Monate

    -nach dem 6. Jahr (also der 3. HU) alle 12 Monate


    Wenn du ne EZ von 02/2020 hast, warum warst du dann überhaupt aktuell beim TÜV? Richtig wäre aber, dass du spätestens ab 02/2026 in die jährliche Prüfung fällst.


    Grüße

  • Moin Danny,


    unser Flair war das letzte Mal im Mai 2024 beim TÜV, da war das Auto 71 Monate alt. Es gab 2 Jahre, ohne überhaupt darüber zu diskutieren. Die Botschaft war "erst ab 72 Monaten muss das Auto jedes Jahr kommen". Deshalb waren wir einen Monat vor dem Ablauf dort und für den Prüfer war das selbstverständlich.


    VG, Thomas

  • Das passt alles. Man bekommt 2x den TÜV für 2 Jahre, danach nur noch für 1 Jahr. Wenn jemand nochmal 2 Jahre bekommt, dann aus Unkenntnis des Prüfers. Es gibt einen Passus, dass noch so und soviele Monate bis zu den 7. Jahr sein müssen.


    Gruß Axel

  • Is wie bei der Harley … jeder TÜV ein wenig anders und wenn gar nichts geht, dann hilft die DEKRA.


    Der Sinn der Sache ist doch klar: Ab 6 Jahre Alter >> alle 12 Monate techn. Revision. Für PKW ist es etwas laxer, für Fahrzeuge > 7,5t sogar strenger (alle 12 Monate von Anfang an).


    Auch wenn Fantom Glück hatte und das jährliche Prüfintervall auf “ab 7 Jahre und 11 Monate” strecken konnte, ist der korrekte Regelfall ein anderer.


    Grüße

  • unser Flair war das letzte Mal im Mai 2024 beim TÜV, da war das Auto 71 Monate alt. Es gab 2 Jahre, ohne überhaupt darüber zu diskutieren. Die Botschaft war "erst ab 72 Monaten muss das Auto jedes Jahr kommen". Deshalb waren wir einen Monat vor dem Ablauf dort und für den Prüfer war das selbstverständlich.

    Dann hast Du aber Glück gehabt, dass der Prüfer ein Urteil des VG Koblenz (VG-Az.: 5 K 916/13.KO) nicht kannte. Sonst wärst Du mit einer Plakette für ein Jahr vom Hof gefahren. Näheres siehe hier. Dort wird auf das Urteil eingegangen. Den kompletten Urteilstext konnte ich leider nicht auftreiben.

    Also, ab dem 61. Monat gibt es regulär nur noch ein Jahr.

  • Also, ab dem 61. Monat gibt es regulär nur noch ein Jahr.

    Na dann war das ja optimal. Meine Plakette gilt jedenfalls bis Mai nächsten Jahres. Ab dann ist unser Dicker aber auch jedes Jahr fällig.


    VG, Thomas

  • …. na vor dem Hintergrund diverser Diskussionen (auch hier im LT) über Auflastung bzw. zu Achslasten, ständiger Ausreizung (oder Überreizung) der techn. Auslegung der verwendeten Basisfahrzeuge usw. ist vielleicht ja auch eine regelmäßige Überprüfung ab einem gewissen Alter gar nicht soooo abwegig ;)

  • Hallo Zusammen,


    ich habe es wie Tom gemacht im letzten Jahr, und bin einen Monat früher zum TÜV.

    Hatte über die Werkstatt das im Vorfeld abklären lassen. Die Vorschrift ist hier wohl

    nicht ganz eindeutig, da es auch im ermessen des Prüfers liegt, je nach Zustand

    die Plakette zu erteilen.


    Bei mir waren es auch 24 Monate....

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