Gastank im Fahrzeugschein - kein Bestandsschutz?

  • Hallo zusammen,

    das Thema wurde zwar schon mal diskutiert (2019), ist aber noch immer aktuell.


    Ich war vor wenigen Wochen beim TÜV. Dort wurde neben der unlesbaren FahrgestellNr. am Fahrzeugrahmen auch der nicht im Fahrzeugschein eingetragene Gastank moniert. Der Tank ist schon seit 10 J eingebaut und wurde damals nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen. War bisher auch noch nie ein Thema. Die Gasprüfung wurde im Juni neu gemacht. Da der Prüfer sich nicht ganz sicher war hat er mir dann doch die neue Plakette erteilt.


    Da ich aber jetzt nicht bei jedem TÜV - Termin erneut diskutieren möchte, habe ich nochmal nachgefragt ob man mir den Tank nicht einfach abnehmen kann und ich diesen dann in den Fahrzeugschein eintragen lasse. Jetzt habe ich für heute einen neuen Termin für die Abnahme des Tanks.

    Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

    Weiß jemand genaueres zu der Eintragungspflicht ab 2018 und ob dies auch rückwirkend für alte Tanks gilt?

  • Bei uns ist der 120l Tank auch nicht eingetragen. Noch nie ein Problem gehabt oder eine Nachfrage dazu.


  • Das Thema Eintragung oder nicht hatten wir hier schon vor ca. einem halben Jahr. Einfach mal die Suchfunktion benutzen.


    Mein Gastank wurde vom TÜV abgenommen und eingetragen. Das war 2022.


    Gruß Axel

  • In meiner aktiven Zeit (bis vor 11 Jahren) habe ich aus technischer Sicht die eingebauten Gastanks abnehmen und eintragen lassen. Der Gedanke dazu war, dass im Gegensatz zu den Flaschen, die ja als Transportgut gelten, der Gastank fest im Fahrzeug verbaut ist. Auf den technischen Verstand kann man sich aber momentan leider nicht verlassen.

    Gruß Hajo

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Die Abnahme verlief problemlos, es wurden Fotos gemacht, geprüft und nachgemessen.

    Kostenpunkt 169€.

    Jetzt noch zur Zulassungsstelle und ich habe wieder meine Ruhe ;)

  • Hallo

    Habe 2Tanks mit zusammen 180ltr unter bauen lassen. Eintragung war kein Problem, Papiere waren aus Polen, aber EU ist EU und sind auch hier gültig. Gruß Berthold

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