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Das hat der Gasmann meines Vertrauens gestern gemacht, inkl. Gasprüfung.
Er hält zwar von der Regelung nicht viel, weil er auf einer Verbandstagung demonstriert hat, dass er die fest eingebauten Flaschen mit einem Bolzenschneider schneller raus hat als das händische Entfernen im jetzigen Zustand, aber der Verband hat anders entschieden. Der Umbau spült wohl mehr Geld in die Kasse.
Für die Befüllleitung nimmt man mittlerweile, weil deutlich einfacher zu verlegen (und etliche € günstiger) die 8 mm Flexleitung von Faro. Läßt sich auf den Zentimeter genau auf Länge abschneiden.
Sind ECE R67 zertifiziert, also auch für TF Einbau zugelassen.
Und das T auf der linken Flasche muß vor der Schnellkupplung angebracht werden.
gibt es schon Erkenntnisse was nun letztendlich für die Gasabnahme vorgeschrieben ist.
Grüße und ein schönes Wochenende
Klaus
Das neue Arbeitsblatt G607, welches die Grundlage sein soll, nach der sich Gasprüfer und Prüfingenieure der Kfz-Prüforganisationen (TÜV, GTÜ, DEKRA etc.) richten “sollen” ist aufgrund der Einhaltung von Widerspruchsfristen bisher nicht final veröffentlicht worden
Die Änderung ender Einbauvorschriften verschieben sich voraussichtlich auf das zweite Quartal 2026. Aktuell werden noch Einsprüche geprüft und im März 2026 sollen diese überarbeiteten Texte dem Ausschuss vorgestellt werden.
Elbert hatte doch schon gesagt, das es „voraussichtlich“ das zweite Quartal werden wird. Und wie wir alle aus langjähriger Erfahrung wissen, kann sich sowas noch deutlich länger hinziehen.