Neue Lkw-Maut in den Niederlanden - Befreiung für Wohnmobile beantragen!

  • Liebe Freunde der Windmühlen-Kultur,


    unsere freundlichen Nachbarn in den Niederlanden werden ab dem 01.07.2026 eine Lkw-Maut einführen und dafür bei den inländischen Lkw die Kfz-Steuer entfallen lassen bzw. diese für Lkw ab 12to reduzieren. Betroffen sind davon auch Lkw über 3,5 to aus anderen Ländern, die in der Klasse N2 und N3 zugelassen sind. Diese Fahrzeuge benötigen zudem einen Vertrag mit einem Mautabrechner und eine On-Bord-Unit.


    Die gute Nachricht ist, dass Wohnmobile nicht mit einer Maut belegt werden sollen. Dafür aber sollte man ein nicht in NL zugelassenes Fahrzeug bei den niederländischen Behörden "befreien" lassen (also dort registrieren lassen), um sicherzustellen, dass man bei den geplanten automatischen Überwachungen nicht als Lkw eingestuft wird. Ob auch Bussgelder drohen, wenn man das Fahrzeug nicht registriert hat, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht hat da ja jemand aus der Gemeinde noch bessere Informationen. In NL zugelassene Wohnmobile werden automatisch befreit.


    Hier auf der Webseite ist das alles nachzulesen und da findet ihr auch den Pfad, um die "Sondergenehmigung" (also die Befreiung) zu beantragen:

    Webseite in den Niederlanden zur kommenden Lkw-Maut


    Und hier ist die Beschreibung vom Prozess, wie das mit der Befreiung funktioniert (ebenso auf der Webseite nachzulesen):


    Also, wenn ihr plant, ab dem Sommer mal wieder zum Tulpenpflücken oder zum Käserollen zu unseren lieben Nachbarn in den Niederlanden zu fahren, scheint es eine gute Idee zu sein, die Mautbefreiung für euer Fahrzeug anzumelden, um unliebsame Erlebnisse zu vermeiden.


    VG, Thomas

  • Das probiere ich die Tage mal. Wird für unseren PhoeniX sicher interessant.

    Es muss die Zulassungsbescheinigung und das CoC hochgeladen werden. Unser PhoeniX hat kein CoC, sondern eine Einzelabnahme. Vom TÜV Süd und nur in deutscher Sprache.

    Mal sehen wie unsere Nachbarn reagieren ;)


    Viele Grüße,

    Matthias

  • Hat Dein Basisfahrzeug denn eine Herstellerbescheinigung?

  • Hallo Elbert,


    ja, der für den MAN habe ich ein CoC.

    Das andere nennt sich "Nationaler Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen"

    Wenn ich nur das MAN CoC schicke habe ich bedenken, dass die beim Bearbeiten denken es ist ein reiner LKW und das wieder zurückzudrehen wird sicher anstrengen.

    Entweder versuche ich es mit der Einzelgenehmigung oder ich hänge das MAN CoC noch an.


    Viele Grüße,

    Matthias

  • Komisch, genau diese Konstellation (Erlaß/Reduzierung der KFZ Steuer für Einheimische) hat die EU doch uns deutschen verboten, als Minister Scheuer die PKW-Maut einführen wollten.


    Die Holländer dürfen das jetzt?

  • Es sind lediglich einige Ausnahmen beschrieben….

    Fahrzeuge mit Befreiung und niederländischem Kennzeichen

    Für diese Lkw gilt eine automatische Befreiung mit niederländischem Kennzeichen:

    • Elektro-LKW und -Lieferwagen (emissionsfrei) bis zu 4.250 kg.
    • LKW mit Kurzzeitkennzeichen.
    • LKW mit Ausfuhrkennzeichen (Überführungskennzeichen).
    • LKW mit Händlerkennzeichen.
    • Müllwagen, Kehrmaschinen und Kanalreinigungsfahrzeuge.
    • Militärfahrzeuge.


    Und man kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen….


    Ist Ihr LKW 40 Jahre alt oder älter? Dann können Sie möglicherweise eine Sondergenehmigung erhalten. Auch LKW, die von der Polizei oder der Feuerwehr genutzt werden, können eine Sondergenehmigung erhalten. Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, zahlen Sie keine LKW-Maut.

    <3 🏳️‍🌈


    … Men of quality do not fear equality …


    Wer immer nur schwarz-weiß denkt, wird nie einen Regenbogen sehen können


    …Es gibt KEINE Alternative…💚

  • Danke Thomas für die Info und den Link.

    Habe die Sondergenehmigung soeben beantragt.

  • Komisch, genau diese Konstellation (Erlaß/Reduzierung der KFZ Steuer für Einheimische) hat die EU doch uns deutschen verboten, als Minister Scheuer die PKW-Maut einführen wollten.


    Die Holländer dürfen das jetzt?

    Die Frage habe ich mir beim lesen auch gestellt...

    Da geht wohl keiner nach Brüssel zum meckern, wie seinerzeit der Österreicher als dies in Deutschland geplant wurde....

  • Ich habe gerade mal die KI bemüht, das zu thematisieren. Kurz gesagt, keine Aktion nötig, sofern es sich um ein Wohnmobil handelt, dass auch nur den Kfz Schein belegt werden kann.

    Ich warte mal entspannt ab.

    Herzliche Grüße


    Rüdiger

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