Hallo in die Runde. Ich wollte mein Fahrzeug auslasten. Aktuell 4,4 Tonnen auf 4,8 Tonnen. Das Fahrwerk ist bereit, es fehlen nur die Felgen. Die original Fiatfelgen haben beim Heavy Fahrgestell 1100 kg. Jetzt wollte ich auf Borbet mit 1400 kg Traglast wechseln. Laut Gutachten des KBA ist der Ducato für diese Felgen zugelassen. Jetzt habe ich gehört, ich bräuchte trotzdem eine Einzelabnahme beim TÜV, da es sich bei meinem Adria Sonic um ein umgebautes Auto handele für den die allgemeine Betriebserlaubnis nicht gelten würde. Stimmt das? Weiß jemand Rat? Danke!
Felgen und Einzelfallgenehmigung
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Servus,
hast Du denn mal im Gutachten nachgeschaut, welche Varianten des Chassis dort genannt sind.
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Hallo Sebastian
Wenn das Borbet-Gutachten keine Allgemeine Betriebserlaubnis für die Felgen ist, müssen, nach meinem Kenntnisstand die Felgen unter Vorlage des KBA-Gutachtens, von einer Prüfstelle (TÜV, GTÜ, usw) eingetragen werden.
Musstest du am Fahrwerk etwas ändern, oder ist es im Auslieferungszustand (außer den Felgen) auflastfähig?
LG
Manfred
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Bei den meisten Felgen, die aus dem freien Zubehör stammen - also nicht primär aus der Womo-Ecke kommen - sind die Gutachten nur für die Fahrzeughersteller der Chassis ausgestellt. Die Womohersteller, die diese Chassis nutzen sind ja auch als Fahrzeughersteller beim KBA registriert und dementsprechend in den Zulassungsdokumenten genannt. Formell ist also die Aussage korrekt, dass die ABE nicht greift und daher eine Eintragung erforderlich ist.
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Servus,
hast Du denn mal im Gutachten nachgeschaut, welche Varianten des Chassis dort genannt sind.
Ja, das Chassis ist aufgeführt. Weitere Umbauten gibt es nicht. Ist ein Vollintegrierter. Alles original.
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Bei den meisten Felgen, die aus dem freien Zubehör stammen - also nicht primär aus der Womo-Ecke kommen - sind die Gutachten nur für die Fahrzeughersteller der Chassis ausgestellt. Die Womohersteller, die diese Chassis nutzen sind ja auch als Fahrzeughersteller beim KBA registriert und dementsprechend in den Zulassungsdokumenten genannt. Formell ist also die Aussage korrekt, dass die ABE nicht greift und daher eine Eintragung erforderlich ist.
Okay, danke!
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Ja, das Chassis ist aufgeführt. Weitere Umbauten gibt es nicht. Ist ein Vollintegrierter. Alles original.
Dann schreibe doch mal Bornet an, ob die Dir bestätigen können, daß das Gutachten auch für Dein Adria verwendet werden kann.
Und mit dem Gutachten, CoC und ZB Teil 1 würde ich den Prüfer befragen, ob er die im Zuge der Auflastung mit eintragen kann.
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Ja, das Chassis ist aufgeführt. Weitere Umbauten gibt es nicht. Ist ein Vollintegrierter. Alles original.
Meiner Meinung nach widerspricht sich das: Ein Vollintegrierter ist nie Original "Ducato". Das Chassis wird sicherlich original sein, aber die Karosserie ist es nicht. Beides muss zusammenpassen, bei Felgen/Reifen ist das sehr wichtig, damit diese auch unter die Karossiere passen und nirgends schleifen. Wenn also der Aria nicht im Gutachten eingetragen ist, muss eine Einzelabnahme gemacht werden.
Gruß Axel
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bei Felgen/Reifen ist das sehr wichtig, damit diese auch unter die Karossiere passen und nirgends schleifen.
Der TE möchte Felgen mit höherer Traglast - sonst nichts.
Wenn die Felgen in Breite und Einpresstiefe identisch sind und die bisher montierte Reifengröße wieder zum Einsatz kommt, wo soll dann etwas schleifen?
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Der TE möchte Felgen mit höherer Traglast - sonst nichts.
Wenn die Felgen in Breite und Einpresstiefe identisch sind und die bisher montierte Reifengröße wieder zum Einsatz kommt, wo soll dann etwas schleifen?
Das war nur ein Beispiel zur Aussage, dass das Chassis gleich ist und der VI somit original ist.
Das Problem ist, dass er Felgen montieren will,. die nicht original sind. Und dann muss explizit das Fahrzeug in den Papieren stehen. Was ich aber machen würde: Ich würde einfach mal beim TÜV vorbei fahren und fragen, ob sie es anhand der Papiere eintragen. Wenn der TÜV das auch so sieht, dass sich an den Dimensionen nichts ändert, wird er die Eintragung machen. Oder wie Du geschrieben hast, beim Felgen-Hersteller fragen.
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