Vorläufige Hauptuntersuchungen im Ausland erledigen?
Eine weitere geplante Neuerung betrifft Autofahrer, die längere Zeit im Ausland unterwegs sind.
Nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses sollen Hauptuntersuchungen vorübergehend auch in anderen EU-Staaten möglich sein – etwa für Berufspendler, Langzeitreisende oder Wohnmobilfahrer.
Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die nächste reguläre Hauptuntersuchung müsste anschließend wieder in Deutschland erfolgen. Der ZDK bezeichnete den Vorschlag als praxisnah.