Aus dem EU Verkehrsausschuss


  • Vorläufige Hauptuntersuchungen im Ausland erledigen?

    Eine weitere geplante Neuerung betrifft Autofahrer, die längere Zeit im Ausland unterwegs sind.


    Nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses sollen Hauptuntersuchungen vorübergehend auch in anderen EU-Staaten möglich sein – etwa für Berufspendler, Langzeitreisende oder Wohnmobilfahrer.


    Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die nächste reguläre Hauptuntersuchung müsste anschließend wieder in Deutschland erfolgen. Der ZDK bezeichnete den Vorschlag als praxisnah.

  • Wäre ja mal etwas. Vereinigtes Europa. Die Nachbarn können das vereinzelt schon.

    Toll wenn das für deutsche Fahrzeuge auch bald möglich wäre.

    Niederländische Fahrzeuge (Womos) können ihre APK/RDW (TÜV) in Sevilla machen lassen .

    Kenne genug Leute, die dafür von Portugal rüber nach Spanien fahren.


    LG Luna

  • Hallo,


    ist ja eigentlich wirklich Quatsch und Geldmacherei. Bisher hat es im Ausland niemand interessiert ob wir eine gültige HU Plakette haben. Erst bei Wiedereintritt stellt sich die Frage und da reicht es einen Termin zur HU zu haben um fahren zu dürfen.


    Wir hatten das schon mal bei unserem Fahrzeug über 18 to und jährliche HU, dass nach einer längeren Abwesenheit natürlich der HU Termin überschritten war und wir dann Monate später legal damit zur HU gefahren sind.


    Wenn sich daran etwas ändert, für wen oder was soll das den gut sein ? Noch mehr Bürokratie und Geldvernichtung.


    Grüße


    Peter


  • Vorläufige Hauptuntersuchungen im Ausland erledigen?


    Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die nächste reguläre Hauptuntersuchung müsste anschließend wieder in Deutschland erfolgen. Der ZDK bezeichnete den Vorschlag als praxisnah.

    Da wollen mal wieder etliche Leute Geld verdienen. Wir sollten alles so lassen wie es z.Zt. ist.

  • Vom Prinzip her ist das doch einfaches Europäisches Recht in Applikation.


    Ich hatte mal ein Fahrzeug in NL gekauft mit dortiger frischer HU. Die wurde bei der Zulassung in D problemlos anerkannt und hier der entsprechende Stempel verteilt.

    Nichts Anderes wäre dann, eine HU auch im EU Ausland machen zu können/dürfen.


    Ob da dann Tourismus in diesem Sinne aufkommt, wäre eine komplett andere Frage.

  • Die Frage die ich mir stelle. Was sagt eine Versicherung bei einem Schadensfall dazu wenn im Ausland bei. Abgelaufene deutschen TÜV was passiert.

  • Nur zur Verdeutlichung, klar interessiert es im Ausland niemand ob der D Tüv abgelaufen ist.

    Steht das Womo, zB zum überwintern auf einem Stellplatz, kann ja auch nix passieren ( ausser es fackelt ab ).

    Wenn man sich aber auf der Strasse bewegt und sei es nur zum nachtanken von Gas oder Brandstoff und es passiert

    ein Unfall, schaut die Versicherung schon ob der Unfall durch ZB Mängel entstanden ist, die bei einer TÜV Prüfung

    vielleicht erkannt worden wären. Von daher , wenn man das Womo ab und zu nutzt und über den TÜV ist, sollte man

    mit einem deutschen Fahrzeug schon aufpassen.

    Ansonsten ist man ( so glaube ich zumindest gelesen zu haben ) nach der Reise bzw bei Grenzübertritt schon einen

    Termin beim TÜV zu haben und/ oder den direkten Weg dorthin antreten.


    Ist auch alles nicht in Stein gemeisselt, vielleicht hat jemand noch andere Infos

    LG Luna

  • Die Frage die ich mir stelle. Was sagt eine Versicherung bei einem Schadensfall dazu wenn im Ausland bei. Abgelaufene deutschen TÜV was passiert.

    Wir haben im Fuhrpark etliche Fahrzeuge im Ausland ohne gültige HU am laufen. Solange das Fahrzeug verkehrstüchtig ist, also den Vorgaben zum Bestehen einer HU entspricht, gibt es gar kein Problem. Da wird der Allgemeinzustand nach einem Unfall von Fall zu Fall geprüft.

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