Go-Box Österreich: techn. zul. Gesamtmasse vs. zulässiges Gesamtgewicht

  • Beim Recherchieren über aktuelle Regelungen für unsere Tour durch Österreich nächste Woche bin ich auch darüber gestolpert, dass seit einiger Zeit für die Notwendigkeit der Go-Box die technisch zulässige Gesamtmasse entscheidend ist. Vielen ist der Unterschied wahrscheinlich gar nicht so ganz klar, finde das Thema aber durchaus interessant, daher hier mal die Erklärung von Chat GPT:


    Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber nicht exakt dasselbe:

    • Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) = Feld F.1
    • Höchstzulässiges Gesamtgewicht / zulässige Gesamtmasse = meist Feld F.2

    Der Unterschied ist:

    BegriffBedeutung
    F.1 – technisch zulässige GesamtmasseDas Gewicht, das das Fahrzeug technisch aushält laut Hersteller
    F.2 – zulässige Gesamtmasse / höchstzulässiges GesamtgewichtDas Gewicht, mit dem das Fahrzeug rechtlich zugelassen ist

    Die technisch zulässige Gesamtmasse kann also höher sein als das rechtlich eingetragene zulässige Gesamtgewicht.

    Beispiel:

    • Fahrzeug technisch ausgelegt für: 4.250 kg → F.1
    • Aus Zulassungs-/Führerscheingründen auf: 3.500 kg abgelastet → F.2

    Dann gilt:

    • Das Fahrzeug könnte technisch 4,25 t tragen,
    • darf aber legal nur mit 3,5 t gefahren werden.

    Genau das ist bei vielen Wohnmobilen oder Transportern relevant:

    Man lässt sie auf 3,5 t „ablasten“, damit:

    • Führerschein Klasse B reicht,
    • niedrigere Maut anfällt,
    • andere Vorschriften gelten.

    Österreich verwendet bei der Autobahnmaut inzwischen überwiegend F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) als Kriterium. Deshalb können Fahrzeuge betroffen sein, die zwar auf 3,5 t zugelassen sind, technisch aber darüber liegen.

    Gute Fahrt und schönen Urlaub


    Stephan


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    La Strada Regent L, BJ. 2006, Mercedes w903, 316

  • Bei mir ist trotz Maxi Chassis auch F1. mit "nur" 3.500kg angegeben, F1 also = F2. Und du hast recht: relevant für die Maut ist F1!

  • Hatten wir zur Einführung 2024 hier schon breit diskutiert. Da die Suche mittlerweile alle Foren umfasst, ist es mir zu müßig. das jetzt rauszusuchen.


    Wenn es einer finden sollte, dann führe ich die beiden Threads zusammen.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED - VB Air/Kuhn Coil Spring

  • Ich habe einen Ducato Maxi mit 4,25t auf der Plakette im Motorraum. Im Fahrzeugschein ist aber sowohl F1 als auch F2 mit 3,5t angegeben.

    Wenn ich bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein zeige passt alles. Schaut die österreichische Polizei denn in den Motorraum? Bzw dürfte ich ihr den Zugang zum Motorraum verweigern?

  • Ich hab mal den Gesetzestext durch die KI gejagt:


    Das von Ihnen verlinkte Dokument (BGBl. I Nr. 142/2023) ist eine Novelle, die das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) ändert. Es enthält keine explizite Festlegung darüber, *anhand welcher Unterlage* (Fahrzeugpapiere oder Plakette) die „technisch zulässige Gesamtmasse“ im Einzelfall zu bestimmen ist.

    Stattdessen stellt das Gesetz in der geänderten Fassung lediglich auf die **„technisch zulässige Gesamtmasse“** als definierenden Begriff ab (und ersetzt damit den alten Begriff „höchstes zulässiges Gesamtgewicht“).

    ### Hintergrund und Praxis

    In der österreichischen Mautpraxis (und gemäß der Mautordnung der ASFINAG) gilt für die Einordnung von Fahrzeugen grundsätzlich Folgendes:

    * **Maßgeblich sind die Fahrzeugdokumente:** Für die Einstufung eines Fahrzeugs in eine Gewichtsklasse sind primär die im Zulassungsschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung (bzw. bei ausländischen Fahrzeugen den entsprechenden nationalen Papieren) eingetragenen Daten zur technisch zulässigen Gesamtmasse maßgeblich.

    * **Warum nicht die Plakette?** Die technische Plakette am Fahrzeug (das sogenannte Typenschild) gibt zwar ebenfalls die technisch zulässigen Massen an, diese können jedoch durch nationale Zulassungsbestimmungen (z. B. Ablastungen in den Papieren) eingeschränkt sein. Die Mautpflicht orientiert sich an der für den Straßenverkehr zugelassenen technischen Gesamtmasse, wie sie behördlich in den Papieren dokumentiert ist.


    Und wie immer gilt: KI-Angaben mit entsprechender Vorsicht genießen… VG Wolfgang

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