Beim Recherchieren über aktuelle Regelungen für unsere Tour durch Österreich nächste Woche bin ich auch darüber gestolpert, dass seit einiger Zeit für die Notwendigkeit der Go-Box die technisch zulässige Gesamtmasse entscheidend ist. Vielen ist der Unterschied wahrscheinlich gar nicht so ganz klar, finde das Thema aber durchaus interessant, daher hier mal die Erklärung von Chat GPT:
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber nicht exakt dasselbe:
- Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) = Feld F.1
- Höchstzulässiges Gesamtgewicht / zulässige Gesamtmasse = meist Feld F.2
Der Unterschied ist:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| F.1 – technisch zulässige Gesamtmasse | Das Gewicht, das das Fahrzeug technisch aushält laut Hersteller |
| F.2 – zulässige Gesamtmasse / höchstzulässiges Gesamtgewicht | Das Gewicht, mit dem das Fahrzeug rechtlich zugelassen ist |
Die technisch zulässige Gesamtmasse kann also höher sein als das rechtlich eingetragene zulässige Gesamtgewicht.
Beispiel:
- Fahrzeug technisch ausgelegt für: 4.250 kg → F.1
- Aus Zulassungs-/Führerscheingründen auf: 3.500 kg abgelastet → F.2
Dann gilt:
- Das Fahrzeug könnte technisch 4,25 t tragen,
- darf aber legal nur mit 3,5 t gefahren werden.
Genau das ist bei vielen Wohnmobilen oder Transportern relevant:
Man lässt sie auf 3,5 t „ablasten“, damit:
- Führerschein Klasse B reicht,
- niedrigere Maut anfällt,
- andere Vorschriften gelten.
Österreich verwendet bei der Autobahnmaut inzwischen überwiegend F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) als Kriterium. Deshalb können Fahrzeuge betroffen sein, die zwar auf 3,5 t zugelassen sind, technisch aber darüber liegen.