Frage für einen Freund- oder Fragen welche man nie stellen würde!

  • Moin@Alle,


    habe im Forum versucht etwas zu meiner Frage zu finden, war aber leider erfolglos.

    Daher bitte die folgende Frage ernsthaft beantworten oder zumindest humorvoll formulieren.


    Wenn während der Fahrt auf einer öffentlichen deutschen Straße ein Verkehrsschild so dicht am Fahrbahnrand oder sogar schräg dazu steht und mein elektrischer Bus-Spiegel beim Wohnmobil beschädigt wird, wer wäre dafür haftbar??

    So ein Schaden ist nicht unerheblich und würde einiges kosten.


    Die Stadt, Gemeinde, Kreis?????

    Wenn ja wie muss man dann vorgehen?

    Oder ist dann der Halter in der Pflicht dieses über seine Versicherung zu regeln?


    Sonnige Grüße von unterwegs mit Mann und Hund 8o

    Sabine

  • Das sagt die KI……


    Grundsätzlich haften Sie als Fahrerin oder Fahrer, wenn Sie ein Straßenschild umfahren . Steht das Schild jedoch nachweislich zu nah am Fahrbahnrand oder ragt in die Fahrbahn hinein, kann eine Mitschuld der zuständigen Behörde oder Baufirma bestehen . Die Haftung wird dann meist nach Quote (z. B. 50:50)geteilt . [1, 2, 3, 4, 5]

    Wichtige Fakten zur Haftung

    • Abstandsvorschriften: Schilder müssen in der Regel einen seitlichen Mindestabstand von 0,50 m bis 1,50 m zur Fahrbahn einhalten . Ein Verstoß dagegen gilt als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.[1, 2, 3]
    • Die Beweislast: Sie müssen belegen, dass das Schild verkehrsgefährdend aufgestellt war, z.B. indem Sie Fotos von der Unfallstelle und den Abständen machen . [1]
    • Keine Fahrerflucht: Melden Sie den Unfall immer sofort der Polizei . Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat und verliert möglicherweise den Versicherungsschutz . [1, 2, 3, 4]
    • Versicherungsfragen: Bei einem zu nah am Rand stehenden Schild zahlt oft Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden am Schild , holt sich das Geld aber anteilig vom Schild-Aufsteller zurück, wenn eine Pflichtverletzung nachgewiesen ist. Den Schaden an Ihrem eigenen Auto übernimmt ggf. Ihre Kaskoversicherung. [1, 2, 3, 4, 5]

    <3 🏳️‍🌈


    … Men of quality do not fear equality …


    Wer immer nur schwarz-weiß denkt, wird nie einen Regenbogen sehen können


    …Es gibt KEINE Alternative…💚

  • Wenn während der Fahrt auf einer öffentlichen deutschen Straße ein Verkehrsschild so dicht am Fahrbahnrand oder sogar schräg dazu steht und mein elektrischer Bus-Spiegel beim Wohnmobil beschädigt wird,

    Ist mir genau so passiert, bei einer Baustellenankündigung, wo die die Schilder so gestellt haben, dass die knapp in die Fahrbahn ragten. Auf einer Landstrasse, wo eh bei Gegenverkehr nur knapp aneinander vorbeigefahren werden kann, unter Ausnutzung der vollen geteerten Breite.

    Hatte ich also nicht mit gerechnet und, klar, übersehen, als ich wegen Gegenverkehr eben rechts fuhr. Spiegel hat das Schild voll genommen, der Spiegel klappte ein, Schild (auf Radfelge) schlug aus und zurück und machte zusätzlich noch einen langen Kratzer an der Markisenhülle.


    Ich habe etwas weiter das Fahrzeug auf einer Parkfläche anhalten können und Schaden begutachten. (Bus-)Spiegel war "nur" eingeklappt, aber der Schlag auf der Vorderseite hat seine Lackspur hinterlassen. Markise ganze Länge Kratzer vom Schild.


    Zur Baustelle gelaufen und gefragt, wer da zuständig sei und ob sie wüssten, dass die Schilder nicht in den Verkehrsraum reinragen dürfen. Wurde an die Firma verwiesen, waren ja nur die wohl dafür unschuldigen Arbeiter da.


    Ich habe mir später Infos eingeholt und, klar, ist man selbst schuld, wenn man wo gegenfährt, ob das jetzt da stehen darf oder nicht. Aber es gibt natürlich auch die Regel mit den Schildern und so.

  • Hallo Sabine,


    ähnliches ist mir mit Sträuchern passiert, die über 1m zu weit in die Fahrbahn hineinreichten und von den Gärtnern nicht ordnungsgemäß zurück geschnitten hatten. Der Schaden war enorm um die 2.500.- die gesamte Carbonfolie. Der Inhaber des veranwortlichen Unternehmens hat seine Schuld eingestanden und sich entschuldigt und ihre Haftpflichtversichung informiert, die den Schaden regulieren sollte. Die hat sich aber leider quergestellt und den Schaden abgewiesen. In ihren Augen sei ich als Fahrer selbst schuld. Habe ich nicht gelten lassen und RA eingeschaltet und gegen die geklagt. Ich habe Recht bekommen musste aber eine Teilschuld von 20% mittragen.

  • Passiert das im Ausland wird es oft noch schwieriger und langwieriger. Eine Mitschuld wird man meist angerechnet bekommen, oder gar die volle Schuld. Ich kenne da auch einen dramatische Fall. Wohnwagen auf der Autobahn in Frankreich stellt sich quer und beschädigt Zugfahrzeug und verbiegt sich die Deichsel, weil Baustellenschild in der Fahrspur und Fahrer ist ausgewichen. Das war nicht das schlimmste. Polizei kommt stellt sich hin, sichert mangelhaft ab, Auto kommt viel zu schnell und fährt mitten durch den Wohnwsgen. Fahrer sagt sorry, Amerikaner mit Leihwagen, steigt später in den Flieger. Rechtsstreit nach 5 Jahren noch nicht geklärt. Versicherung der Autovermietung stellte sich quer und zahlte einfach nicht. Klage wurde von einen französischen Gericht zunöchst nicht angenommen. Der Geschädigte blieb auf seinen Schaden zu 60% sitzen (Vergleich), da keine Vollkasko beim Wohnwagen.

  • Das war ja echt ungut. Wir fahren im Ausland immer mit Vollkasko mit Auslandsschutz Zusatz. Da regelt meine Vers alles nach deutschem Recht, wenn unschuldig zahlt meine VK nach Haftpflichtregeln ohne Rückstufung und versucht sich das Geld beim Ausland zurück zu holen. Schon 2x genützt, ganz kleine Prämie um 30€. Grüsslis Peter 😎

  • Guten Morgen,

    schick mir bitte eine PN.

    Ich bin Gutachter für Verkehrssicherung und kann dabei unentgeltlich helfen. Mit KI kommt man bei solchen Fragestellungen meist nicht weit – dafür ist das Thema zu speziell. Ich bin seit über 30 Jahren in diesem Bereich als Gutachter tätig.

    Zunächst muss geklärt werden:

    A. Handelt es sich um ein Baustellenschild (temporäre Beschilderung)?

    Davon gehe ich zunächst aus. In diesem Fall gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung mit benannten Verantwortlichen. Diese handeln als Verwaltungshelfer bzw. Erfüllungsgehilfen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, denn Verkehrszeichen dürfen grundsätzlich nur von der zuständigen Behörde angeordnet werden.

    oder

    B. Handelt es sich um ein fest installiertes Verkehrszeichen?

    Je nachdem ergeben sich unterschiedliche rechtliche Verantwortlichkeiten. Gerne schaue ich mir den Fall an.


    Gruß Lothar

  • Moin Lothar,


    Danke für deine Nachricht.


    Momentan ist meine Frage nur aufgrund der oftmals sehr nah am Fahrbahnrand/-markierungen stehenden Beschilderung entstanden.


    Sollte es jedoch mal zu einer Berührung mit Schaden kommen , würde ich gerne auf dein Angebot zurückkommen.


    Gruß Sabine

  • Ergänzend ist bei Klagen nicht die Firma oder im Auftrag die Straßenverkehrbehörde zu nennen, sondern das Land, denn die genannten nehmen hoheitliche Aufgaben war. Das ist auch beim TÜV so.

    Das musste ich auch vor Jahren erfahren. Der erste Anwalt und das Gericht wusste dies nicht. Erst in der nächsten Instanz wurde es korrigiert.

  • This threads contains 13 more posts that have been hidden for guests, please register yourself or log-in to continue reading.

Participate now!

Don't have a user account on our site yet? Register for free and enjoy all the benefits of the DigiCamper Community!