Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige, maximal 6 Monate alte Tollwutimpfung eingetragen sein. Außerdem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgeschrieben.
Weitere Regelungen
Für die Wiedereinreise aus Marokko in die EU (Rückreise) ist ein Tollwut-Antikörper-Nachweis erforderlich, der noch in Deutschland frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt und ebenso im EU-Heimtierausweis bestätigt sein muss. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.