Die Frage ist m. E. zu „pauschal“ formuliert. Wenn es um die Unfall-Sicherheit geht, unterscheiden sich die sogenannten Voll-Integrierten deutlich von den Teil-Integrierten!
Das zeigen Auswertungen von Unfall-Fotos anschaulich.
Das Fahrerhaus des Teil-Integrierte ist bekanntlich das ‚Original‘ des Herstellers der Fahrzeugbasis. Die gesetzlichen Auflagen zur Insassensicherheit müssen die Hersteller nachweisen, um die ABE zu erhalten; üblicherweise erfolgt dies durch Offenlegung der sicherheits-relevanten Konstruktionsmerkmale und mittels sogenannter Crash-Tests.
So weit, so gut – und heute (seit Jahrzehnten) normal.
Ganz anders verhält es sich bei der Herstellung eines Reisemobils. Lediglich die Tauglichkeit der Sitze und die Befestigung der Sicherheitsgurte ist zu erfüllen / nachzuweisen.
Während in der EU inzwischen vom Traktor bis zum Reisebus, vom Gabelstapler bis zum Mobilkran für jede Fahrzeugart umfangreiche gesetzliche Regelwerke bestehen, lebt die Branche der Reisemobil-Hersteller in einer diesbezüglichen Nische – und „duckt sich seit Jahren erfolgreich weg“, wenn Interessensverbände das Problem thematisieren.
Außer im Fahrerhaus-Bereich gilt aber auch für die Teil-Integrierten bei einem Unfall der „Pappschachtel-Effekt“. Seitenwände, Heck und (viel zu oft) die Hängeschränke der Inneneinrichtung fallen komplett „auseinander“. Türen und Klappen halten nicht, das Inventar wird zur Gefahr für die Insassen.
Wer auf größte passive Sicherheit wert legt, ist in einem Camper (Kastenwagen) gut aufgehoben – oder er hat das Privileg, in einem solide gebauten Liner auf Lkw-Basis zu reisen – und nicht nur im Straßenverkehr über den Dingen zu sitzen!
(Anmerkung für Clou-Besitzer: Meine Aussage zu den Teil-Integrierten trifft für die Nasenbären der alten N+B-Flotte nicht zu, die waren / sind so solide gebaut wie die Liner.)
Grüße aus dem Illertal