Posts by Gasprofi

    Antwort von Krone auf meine Nachfrage


    Bei der GREE 3600W GoCool Plus handelt es sich um die neue Generation der GOCOOL-Serie. Diese wird ab Herbst dieses Jahres auch bei uns verfügbar sein.


    Zur Germany GREE : Das Unternehmen ist ein GREE-Händler und vertreibt ebenfalls GREE-Produkte.


    KRONE Kälte + Klima ist jedoch der offizielle deutsche Generalimporteur für GREE-Produkte und bringt die für den deutschen Markt vorgesehenen Geräte über den offiziellen Vertriebsweg in Verkehr.


    Selbstverständlich können Sie Geräte auch über andere Händler beziehen. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich GREE-Geräte je nach Vertriebsweg bzw. Zielmarkt hinsichtlich Ausstattung, Steuerung, App-Anbindung und Ersatzteilkompatibilität unterscheiden können.


    Bei Geräten außerhalb unseres offiziellen Vertriebsweges können wir daher die technische Zuordnung sowie die Ersatzteil- und Serviceversorgung nicht in gleichem Umfang gewährleisten.

    Weitere Informationen dazu haben wir hier zusammengestellt:

    Offizielle GREE Geräte - GREE Deutschland
    Offizielle GREE Gerätesicher kaufen GREE Geräte werden je nach Land und Vertriebspartner unterschiedlich ausgestattet. Selbst äußerlich ähnliche Modelle können…
    www.gree-deutschland.de

    ….. .


    Mit freundlichen Grüßen

    KRONE Kälte + Klima Vertriebs-GmbH Fabrikstr. 39 | 33659 Bielefeld www.krone-klima.de picture?folder=default0%2FINBOX&id=65736&uid=image001.png%4001DB9CDE.45CD0B20 Amtsgericht Bielefeld: HRB 31 893


    TOSOT und GREE – Komponenten und Ersatzteile

    Auch wenn TOSOT und GREE technologisch eng miteinander verbunden sind, handelt es sich um eigenständige Produktsysteme. Komponenten, Innen- und Außengeräte, Steuerungen sowie Ersatzteile sind daher nicht grundsätzlich untereinander kompatibel und können nicht einfach zwischen beiden Marken ausgetauscht werden.


    KRONE führt keine TOSOT Ersatzteile oder Komponenten. Benötigen Sie Ersatz für ein bestehendes TOSOT Klimagerät, können wir Ihnen daher keine passenden TOSOT Bauteile anbieten.

    oh oh oh. Darüber können wir nun trefflich Diskutieren. Damit möchte der Generalimporteur der für Deutschland zuständig ist, EU Recht aushebeln oder?


    Was heißt das denn rechtlich bzw. technisch gesehen was die Firma Krone-Klima bezwecken möchte?

    Hallo Frank,


    darüber gibt es keine Diskussionsbedarf:.


    GREE definiert pro Land einen Generalimporteur. Dieser Vertriebspartner ist somit exklusiver Inverkehrbringer der GREE-Produkte. In der Regel sind diese Partner mit den Ländernamen benannt (GREE USA, GREE Österreich, GREE Ungarn etc.). In Deutschland ist KRONE der Generalimporteur und hat somit das exklusive Vertriebsrecht für die GREE Produkte.


    Wenn der Hersteller mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen einen Exklusivvertrag vereinbart, hat die EU dazu nichts „zu kamellen“.


    Selbstverständlich schließt das nicht aus, daß Geräte über anderen Lieferkanäle trotzdem nach Deutschland kommen.

    So gibt es die Geräte auch bei einem Chinesen, der in Deutschland eine GmbH gegründet hat und auf der eigenen Webseite, als auch über ebay, Kaufland und anderweitig vertreibt.


    Ob die Geräte dem gleichen Lieferstandard entsprechen wie die über den deutschen Generalimporteur gelieferten Geräte mag jeder für sich selbst erforschen.


    Gruß


    Elbert

    Ist das nicht die gesuchte plus?


    https://share.google/4r3GebrRwuEwvh2qB

    Das hier ist der offizielle Gree Importeur für Deutschland


    Offizielle GREE Klimageräte für Deutschland sicher kaufen
    Nicht jedes GREE Klimagerät ist für den deutschen Markt vorgesehen. Informieren Sie sich über offizielle Geräte, autorisierte Fachpartner, Service und…
    www.krone-klima.de


    Ich bin dort als Händler gelistet und habe angefragt, woher die „Plus“ Geräte kommen und ob sie für den deutschen Markt zugelassen sind.


    Gruß


    Elbert

    Satz 5 betriftt Gebrauchtfahrzeuge, also schon mal zugelassen.


    Der TE hat ein Neufahrzeug in Rheinland Pfalz gekauft und es soll in Hessen zugelassen werden. Also mit ungestempelten einer Vorabzuteilung ebenfalls nicht machbar, weil Länderüberschreitend. Es darf ja max. Nur im Kreis oder im Nachbar,reis gefahren werden.


    Aber schreibt was ihr wollt. Ich bin hier raus.

    Ach Elbert.....die Straßenverkehrsordnung ist Ländersache! Weisst Du?! Und Ländersachen sind nie einheitlich!

    Der Tom 🤣


    In Deutschland wird die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Strassenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) und die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom BMDV als Rechtsverordnung erlassen.


    Länder bzw. Dienststellen sind nur ausführendes Organ.

    Voraussetzungen nach § 12 Abs. 4 FZV

    • Vorabzuteilung: Die Zulassungsbehörde oder eine offizielle Reservierung muss das Kennzeichen vorab zugeteilt haben.
    • Anbringung: Die ungestempelten Schilder müssen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein (nicht hinter der Windschutzscheibe liegen).
    • Versicherung: Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein (die eVB-Nummer muss den entsprechenden Zusatz für ungestempelte Kennzeichen enthalten).
    • Direkter Weg Es sind nur direkte Fahrten ohne Umwege erlaubt (z. B. zur Prüfstelle und zur Zulassungsstelle).

    Zweckgebundene Fahrten (Was ist erlaubt?)

    Jede einzelne Fahrt muss im direkten Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Erlaubt sind ausschließlich:[1]

    • Die Fahrt zur Prüfstelle (HU / Sicherheitsprüfung).
    • Die Fahrt zu einer Werkstatt (falls Mängel bei der HU festgestellt wurden, um diese für die Nachprüfung zu beheben).
    • Die Fahrt zur Zulassungsstelle für die finale Abstempelung der Schilder.
    • Die Rückfahrten zum Abstellort des Fahrzeugs auf direktem Weg.


    Zeitliche Befristung

    Die Zuteilung ist zeitlich begrenzt. In der Regel stellt die Zulassungsbehörde den Berechtigungsschein für die Vorabzuteilung für einen Zeitraum von maximal 3 bis 5 Tagen aus. Innerhalb dieses Zeitfensters müssen alle notwendigen Fahrten abgeschlossen sein.

    Hallo Martin,


    vielen Dank für den Link.


    Ich habe soeben die Stadt München, Zulassungsstelle angeschrieben, auf welcher Rechtsgrundlage diese Vorgehensweise fußt.


    Imho ist das ein „Alleingang“ der Münchner Behöre, aber warten wir mal ab, wie sie sich äußert.


    Gruß


    Elbert

    Sorry Martin, aber das stimmt so überhaupt nicht.


    Du kannst vorab online in jedem Zulassungsbezirk in dem das Fahrzeug angemeldet werden soll Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle reservieren und entweder online irgendwo bestellen oder beim Schildermacher um die Ecke prägen lassen.


    Mit diesen Kennzeichen und einer eVb darfst Du ausschließlich im Zulassungsbezirk auf jeweils direktem Weg zu einer Prüfstelle oder Zulassungsstelle fahren. - sonst nichts, keine Überführung, keine Spaßfahrten usw.


    Wenn das Fahrzeug online auch zugelassen werden kann, darfst Du 10 Tage mit ungestempelten Kennzeichen fahren, aber nur wenn Du die Bescheinigung und eVB mitführst. Du darfst in ganz Deutschland damit fahren, aber nicht im Ausland.


    Gruß


    Elbert