Allgemeine Straßenverkehrsvorschriften Marokko

    • Es gilt der Rechtsverkehr
    • Fußgänger haben immer Vorrang
    • Die Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt nicht erlaubt
    • Anschnallpflicht für alle Passagiere
    • Kinder unter 6 Jahren benötigen einen Kindersitz

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