Maut in Österreich ab 2024

  • Ein „Hallo“ der Campergemeinde!


    Hier eine wichtige Info für alle, die sich mit dem Gedanken tragen,

    ein WoMo, eine Wohnkasten oder ähnliches, im kommenden Jahr (2024) erstmalig abgelastet auf 3,5t zuzulassen.

    Ihr solltet euch der Extrakosten in Österreich bewusst sein, die auf Euch zukommen.


    Ab 01.01.2024 zählt dann nicht mehr die Ablastung auf 3,5t als Basis für die Maut, sondern es bleibt „technisch gesehen“ ein LKW und daher wird auch die LKW-Maut durch Österreich fällig.


    Mautberechnung alt wurde nach „höchst zulässiges Gesamtgewicht“ berechnet

    Maut neu wird nach „technisch zulässige Gesamtmasse“ berechnet.

    Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.


    Also Obacht, wenn Ihr 2024 durch Österreich fahren wollt. Immer die richtige Mautklasse wählen.

    Bei LKW ist da nicht zu spaßen, die ASFINAG leert schneller eure Reisekasse, als Ihr „Mautfehler“ sagen könnt.


    UND RECHT haben immer die Mitarbeiter der ASFINAG

    Zuerst muß bezahlt werden, dann kann man streiten gehen.


    In diesem Sinne eine stressfreie und unfallfreie Saison 2024


    Quelle: https://www.krone.at/3202185


    Große Wohnmobile zahlen künftig Lkw-Maut

    Statt dem „höchsten zulässigen Gesamtgewicht“ entscheidet künftig die „technisch zulässige Gesamtmasse“, ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die - höhere, fahrleistungsabhängige - Lkw-Maut zu bezahlen ist. Die beiden Ausdrücke klingen zwar im Prinzip gleich, der Unterschied liegt jedoch im Detail: Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller angegebene, maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Das „höchste zulässigen Gesamtgewicht“ ist im Fall von „abgelasteten“ Wohnmobilen ein freiwillig reduziertes Gesamtgewicht - und das ist für die Maut nun nicht mehr relevant.


    Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen „abgelastete“ Fahrzeuge, die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen also künftig der Lkw-Maut. Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind auf Antrag davon ausgenommen. Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.

  • Hallo,

    das wird interessant:


    Mein WoMo Kasten hat ein ein zulässiges Gesamtgwicht von 3,5 Tonnen. Es wurde 2020 zugelassen.

    Da es sich um das Heavy/Maxi Fahrwerk handelt ist ein Gesamtgewicht von (glaube ich) 4,2 oder 4,5 Tonnen möglich - also die technisch zulässige Gesamtmasse ist dann über 3,5 Tonnen.


    Wenn ich das richtig verstehe, muss ich in Österreich ab 31.01.2029 LKW-Maut bezahlen (bzw. so eine GO-Box benutzen).


    Sehr spaßig. Nicht.


    Grüße

    Didi

  • Hallo Didi!

    Richtig, so habe ich es auch verstanden.

    Ich würde hier "per Einschreiben" ein schriftliche Stellungnahme von der ADFINAG einfordern.

    Nicht per e-mail und auch nicht telefonisch.

    Damit hättest du im Zweifelsfall ein "Dokument" in der Hand, damit du bei Zahlungsaufforderung das beweisen kannst.


    Immer gute Fahrt.

    Georg


    PS: Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.

  • Ja, das werden wir dann wohl machen müssen. Das wird auch in diesem Artikel des ADAC empfohlen:

    Mehr Wohnmobile brauchen in Österreich künftig eine GO-Box
    Wegen einer neuen Bemessungsgrundlage brauchen mehr Wohnmobile die GO-Box, wodurch die Fahrt in der Regel teurer wird.
    www.adac.de


    "[...]

    Um Mautkontrollen und unnötige Ersatzmaut-Zahlungen zu vermeiden, rät der ÖAMTC zu folgendem Vorgehen:

    Senden Sie eine Kopie (Vorder- und Rückseite) der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein an die Autobahngesellschaft Asfinag (Kundenservice@asfinag.at oder info@go-maut.at), die in Österreich für die Mauterhebung zuständig ist, mit der Nachricht, dass auf Ihr Fahrzeug die folgenden Kriterien für die Übergangsfrist zutreffen:

    • Das Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen wurde erstmalig vor dem 1. Dezember 2023 für den Verkehr zugelassen
    • Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs wurde vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt"



    Wir wissen noch nicht, wann wir nach AT fahren...


    Beste Grüße

    DD

  • Kein Thema, wenn du es nicht brauchst!


    Aber trotzdem würde ich allen, die heuer im Transit auf der Autobahn durch Österreich fahren raten


    „A9“, Richtung Spielfeld und den Balkanländern

    „A10“ nach Italien (via Villach und Kanaltal)

    bzw. weiter über die

    „A11“ Richtung Slowenien und Kroatien

    "A12" (Kufstein bis Innsbruck und weiter Richtung Arlberg)

    und ab Innsbruck

    "A13" (Brennerautobahn))

    (Selbstverständlich gilt die geänderte Maut auch auf allen anderen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.)


    sich prophylaktisch schon im Vorfeld mit dem Thema auseinander zu setzten,

    da die ASFINAG SICHERLICH NICHT innerhalb von einer Woche antworten wird.

    Da müßt Ihr mit einer Laufzeit von 4-8 Wochen rechnen, bis eure Anfrage beantwortet ist.


    Und die ASFINAG Mitarbeiter werden „scharf“ kontrollieren. Da könnt Ihr sicher sein.


    Und spätestens an den Mautportalen haben sie euch sowieso.


    UND IHR MÜSST BEWEISEN, dass das kein Maxi-Chassis ist, nicht die ASFINAG

    Ich denke, es werden alle 6m und größere Kasten einmal kontrolliert werden.


    Liebe Grüsse
    Georg

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