Ein „Hallo“ der Campergemeinde!
Hier eine wichtige Info für alle, die sich mit dem Gedanken tragen,
ein WoMo, eine Wohnkasten oder ähnliches, im kommenden Jahr (2024) erstmalig abgelastet auf 3,5t zuzulassen.
Ihr solltet euch der Extrakosten in Österreich bewusst sein, die auf Euch zukommen.
Ab 01.01.2024 zählt dann nicht mehr die Ablastung auf 3,5t als Basis für die Maut, sondern es bleibt „technisch gesehen“ ein LKW und daher wird auch die LKW-Maut durch Österreich fällig.
Mautberechnung alt wurde nach „höchst zulässiges Gesamtgewicht“ berechnet
Maut neu wird nach „technisch zulässige Gesamtmasse“ berechnet.
Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.
Also Obacht, wenn Ihr 2024 durch Österreich fahren wollt. Immer die richtige Mautklasse wählen.
Bei LKW ist da nicht zu spaßen, die ASFINAG leert schneller eure Reisekasse, als Ihr „Mautfehler“ sagen könnt.
UND RECHT haben immer die Mitarbeiter der ASFINAG
Zuerst muß bezahlt werden, dann kann man streiten gehen.
In diesem Sinne eine stressfreie und unfallfreie Saison 2024
Quelle: https://www.krone.at/3202185
Große Wohnmobile zahlen künftig Lkw-Maut
Statt dem „höchsten zulässigen Gesamtgewicht“ entscheidet künftig die „technisch zulässige Gesamtmasse“, ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die - höhere, fahrleistungsabhängige - Lkw-Maut zu bezahlen ist. Die beiden Ausdrücke klingen zwar im Prinzip gleich, der Unterschied liegt jedoch im Detail: Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller angegebene, maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Das „höchste zulässigen Gesamtgewicht“ ist im Fall von „abgelasteten“ Wohnmobilen ein freiwillig reduziertes Gesamtgewicht - und das ist für die Maut nun nicht mehr relevant.
Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen „abgelastete“ Fahrzeuge, die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen also künftig der Lkw-Maut. Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind auf Antrag davon ausgenommen. Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.